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am 01.08.2018 16:47
Hallo liebes Forum,
ich habe heute eine Rechnung über 99,90€ für eine EasyBox 804 erhalten. Diese stammt sehr wahrscheinlich aus meinem alten DSL-Vertrag. Die Abbuchung hat auch bereits stattgefunden.
Ich wurde jedoch nie dazu aufgefordert das Gerät zurückzusenden. In euren FAQs steht, dass dies in der Kündigungsbestätigung stehen würde, das ist jedoch bei mir nicht der Fall. Daher wusste ich das leider nicht.
Ich bin natürlich gerne bereit die EasyBox zurückzuschicken, da ich keine Verwendung dafür habe. Wäre das möglich?
am 01.08.2018 18:13
Hallo @Helo89
was hast du gedacht, was mit dem Mietgerät nach Vertragsende passiert?
Gruß,
DSS1
am 01.08.2018 19:15
Hallo @DSS1,
ich könnte jetzt antworten, dass es so abläuft, wie bei allen Anbietern, bei denen ich vorher war: Das Gerät wird nicht zurückverlangt.
Die Wahrheit ist jedoch schlicht: Aufgrund dessen, dass das Teil direkt am Anfang im Keller gelandet ist, weil ich ein anderes Gerät nutz(t)e, habe ich dessen Existenz schlicht vergessen.
am 02.08.2018 12:51
Hallo Helo89,
wir sind in der Regel bei den Rücksendefristen schon sehr kulant.
Wenn die Gebühr bereits abgebucht wurde, ist der Kündigungstermin wahrscheinlich schon 1-2 Monate in der Vergangenheit.
Da haben wir dann auch keinen großartigen Spielraum mehr.
Wir fordern nur Mietgeräte zurück.
Wenn Du den Router mit einer Einmalzahlung bei Vertragsabschluss erwirbst, gehört der Dir natürlich direkt.
VG,
Andre