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Lösung

Vorzeitige Vertragsverlängerung und dann 27 Monate
wastel5679
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

ich habe am Wochenende aufgrund meines Anfang April 19 gekündigten Vertrages ein Angebot zur Vertragsverlängerung bekommen.Auf Nachfrage meinerseits wurde ich informiert, dass bei vorzeitiger Verlängerung ( egal ob mit neuem Endgerät oder ohne) sich der Vertrag um 24 Monate ab Ende der regulären Laufzeit verlängert.

Durch´Zufall traf ich heute meinen Nachbarn der bei der Bundesnetzagentur in Bonn arbeitet. Ich erzählte ihm von meinem Angebot und er wies mich darauf hin das ich dies bestimmt falsch verstanden habe. Vertragsverlängerungen sind ab Verlängerungstag mit 24 Monaten Laufzeit hinterlegt. Gesetzlich gab es Änderungen...

Wer hat nun recht?

Danke

4 Antworten 4
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@wastel5679@  schrieb:

Durch´Zufall traf ich heute meinen Nachbarn der bei der Bundesnetzagentur in Bonn arbeitet. Ich erzählte ihm von meinem Angebot und er wies mich darauf hin das ich dies bestimmt falsch verstanden habe. Vertragsverlängerungen sind ab Verlängerungstag mit 24 Monaten Laufzeit hinterlegt. Gesetzlich gab es Änderungen...


Nun, dann fragen Sie doch Ihren zufälligerweise bei der BNetzA arbeitenden Nachbarn einfach mal nach konkreten Informationen zu den Gesetzesänderungen.  Die kann der Ihnen bestimmt umgehend nennen.  Und das ist sicher enormst zielführender, als das ins Internet zu schreiben.

 

Posten Sie dann bitte hier die entsprechenden Paragraphen, die geändert wurden.  Das ist sicher auch für andere Kunden interessant.  Vielen Dank.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Hallo "Ritter",

vielen Dank für Ihre Antwort, habe wohl ein ganz heißes Thema angesprochen, dies war mir nicht bewusst. Mein Nachbar wird mir jetzt zuverfässig Informationen zukommen lassen, jetzt heisst aber nicht zeitnah da es wohl ein sehr komplexes Thema ist über welches immer mal wieder "groß" und "klein" diskutiert wird.

Erfahren habe ich das sich viele Vertragsnutzer auf " § 309 Nr. 9 BGB" beziehen welcher eine Laufzeit von über 24 Monaten in AGB bei Verbraucherverträgen ausschließt. Provider gehen ganz unterschiedlich damit und mit ihren Begründungen um. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.....mit Handy, ohne Handy.

Habe auf Anraten, auch wenn ich mich gegen eine vorzeitige Vertragsverlängerung entschieden habe.... nun mal eine offizielle Anfrage bei der BNetzA gestellt und ebenfalls mal bei der Vebraucherzentrale angefragt.

Dies ist wirklich zielführender und klarer!

Selbestverständlich werde ich dann meine Antworten teilen:-)

Das hat nichts mit einem "ganz heißen Thema" zu tun, sondern eher mit der Überlegung, warum man (wenn man doch angeblich den quasi ultimativen Fachmann in direkter Nachbarschaft hat) dann die Frage ins Internet schreibt, statt sie direkt zu klären.

 

 

Es war zu erwarten, daß der §309(9) BGB angeführt wird.  Allerdings stellt sich dazu bei mir persönlich folgende Frage:  Der ursprüngliche Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.  Der neue Vertrag ebenfalls.  Macht zusammen 48 Monate.  Die Vorgaben werden also eingehalten. 

 

Wenn eine Vertragspartei aus Kulanz eine Vertragsänderung vor Ablauf der geschuldeten Laufzeit von 24 Monaten genehmigt (also z.B. nach 21 Monaten), damit im Einzelfall und im gegenseitigen Einverständnis von der Regelung des genannten § abweicht (was durchaus zulässig ist, wenn sich die Vertragsparteien dabei einig sind) und die Gesamtlaufzeit der beiden Verträge am Ende die 48 Monate nicht übersteigt, die zulässig sind (was ja der Fall ist), dann kann ich aus meiner Laiensicht da keinen egal wie gearteten Verstoß erkennen.

 

Warum sollte denn eine Vertragspartei ohne Not auf die geschuldete Leistung (oder auch nur einen Teil davon) der anderen Vertragspartei verzichten?  Das verstehe ich gerade nicht so ganz.  Umgekehrt würden Sie ja vermutlich auch nicht zustimmen, daß z.B. Vodafone Ihre SIM-Karte nach 21 Monaten deaktiviert, Ihnen aber bis zum Ende der Laufzeit die verbliebenen drei Monate trotzdem berechnet, oder?

 

 


@wastel5679@  schrieb:

nun mal eine offizielle Anfrage bei der BNetzA gestellt und ebenfalls mal bei der Vebraucherzentrale angefragt.


Das verstehe ich jetzt nicht.  Hätte das der Nachbar ncht genauso schnell (wenn nicht schneller) klären oder zumindest erklären können?  Schon seltsam.

 

 

Ich verschiebe den Thread dann mal nach Feedback, denn wenn Instanzen wie der Verbraucherschutz oder die BNetzA involviert werden, erfolgt hier keine Bearbeitung/Unterstützung durch die Moderatoren mehr, @wastel5679.

 

 


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Su
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hi wastel5679,

 

ich glaube zu wissen, warum Du Deine Gedanken hier teilst und finde das voll in Ordnung. Smiley (zwinkernd)

 

Da hast Du wirklich ein grundsätzliches Thema getroffen und ich freu mich, wenn Du Deine Ergebnisse hier mit uns teilst.

 

Als Dank für Deine Mühe:

Falls Du doch vorzeitig verlängerst und der so genannte "Summenlauf" bei Dir aktiviert wird, melde Dich gern per PN bei mir, dann ändere ich das.

 

Beste Grüße

Su

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