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am 08.04.2018 12:40 - zuletzt bearbeitet am 08.04.2018 13:33 von MasterScorpion
Hallo,
wir möchten einen bestehenden Vodafonevertrag verlängern bzw. in einen anderen Vodafonevertrag wechseln (Vertrag läuft nicht unter meinem Namen). Die Konditionen von Vodafone sind mal wieder unterirdisch schlecht. Nun haben wir uns auf dem Markt mal umgesehen und durchaus günstige Original-Vodafoneangebote gefunden, mit erheblichen Preisunterschieden (monatlich ca 20€ weniger und Einmalzahlung für das gewünschte Eiphone ca. 300€ weniger).
Es ist absolut unverständlich, warum Bestandskunden derart benachteiligt oder, um Schipmfwörter zu vermeiden, über den Tisch gezogen werden. Also werden wir einen neuen orgininalen Vodafonevertrag bei einem freien Vodafone-Händler (nicht bei einem Provider) abschließen.
Der Oberhammer ist allerdings dieser Megaschwachsinn, dass eine bestehende Vodafonenummer nicht auf einen neuen Vodafonevertrag portiert werden kann, hier muß ich umständlich über Prepaidanbieter meine Vodafonenummer kostenpflichtig hin- und herportieren. Da wollte der Gesetzgeber dem zahlenden Kunden mal etwas Gutes tun und die Mobilfunkanbieter nutzen die Gesetzeslücke, um den Kunden zu schikanieren. Was spricht denn dagegen einen Rufnummernportierung beim gleichen Anbieter von einem Vertrag zu anderen Vertrag zu ermöglichen? Das ist pure Verdummung was hier läuft. Die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut ist ebenfalls purer Unfug. Warum kann man nicht mal etwas Kundenfreundliches tun, ohne dass es erst ein Gesetz braucht, um dem ständigen Mobilfunkunfug Einhalt zu gebieten.
Naja, wie auch immer, der nächste Vodafonemitarbeiter wird auch diesen Post als gelöst markieren und die Kunden werden weiter über den Tisch gezogen.
Da werden teure Marketingmaßnahmen aus dem Boden gestampft, um ein tolles Image aufbauen zu wollen, was beim Kunden aufgrund der direkten Geschäftsbeziehung mit Volldampf wieder zerstört wird. Einmal Vodafonekunde und nie wieder! Traurig, dass es im deutschen Moilfunkmarkt keine funktionierende Konkurrenz gibt.
MfG
Konnte keine Frage erkennen - nach Feedback verschoben, MS
am 08.04.2018 14:03
freier Markt? freier Vodafone-Händler - nicht Provider?
Fachhandel in dem Fall - diese haben andere Konditionen, diese stammen aber auch nicht von Vodafone direkt, die Fachhändler haben meist andere Möglichkeiten, siehe die Seite mit dem blauen Schwein oder andere Vergleichsportale
bei Vodafone selbst werden meist die gleichen Konditionen angeboten, an der Sales-Hotline, online und auch im Shop, Unterschiede wären hier nur marginal
und eine Portierung ist nunmal per Definition eine Rufnummernübernahme von Providernetz A zu Providernetz B. Innerhalb des selben Netzes ist keine Portierung möglich.
Alternative: Wenn der Vertrag ausläuft, eine Callya Karte draus machen und dann aus der Callya Karte wieder einen Vertrag machen. Neukundenkonditionen. Aber eben Vodafone-Konditionen. Keine Fachhändler-Konditionen.
08.04.2018 20:06 - bearbeitet 08.04.2018 20:07
Wer definiert denn, was eine Rufnummernportierung ist? Warum werden den Kunden Steine in den Weg gelegt, einen neuen Vertag beim gleichen Anbieter abzuschließen und dabei die Nummer zu behalten bzw. mitzunehmen.
Alles andere ist purer Unfug und Kundenverdummung!
am 08.04.2018 20:42
@Capt- schrieb:
Wer definiert denn, was eine Rufnummernportierung ist?
Das Wort selbst.
am 08.04.2018 20:53
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme
Zitat:
Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieterseingetragen..
Das Fettgedruckte ^^
Gruß
am 08.04.2018 21:16
Oh, wenn man es fett druckt, ist es richtig. Spannende Logik.
§46 TKG beschreibt lediglich den Anbieterwechsel. Der Gesetzgeber konnte schlicht nicht davon ausgehen, dass die Telekommunikationsverbrecher ihren treu zahlenden Kunden die Telefonnummer wegnehmen, wenn sie beim gleichen Anbieter einen neuen Vertrag abschließen oder den Tarif wechseln wollen.
Ebenso traurig ist, dass die Vodafonjünger den Schwachsinn der Kundenverärgerungsabteilung selbst glauben und für richtig befinden, ohne diesen Unfug selbst mal zu hinterfragen.
Bitte aufwachen. Image kommt auch von Kundenzufriedenheit.
am 08.04.2018 21:36
Okay. Dann wiederhole ich das Wort "Anbieterwechsel".
Ich habs extra nicht fett formatiert. Aber sorry, wahrscheinlich isses nur wahr weils in Anführungszeichen steht. Spannend...
Ernsthaft. Immer so billig wie möglich, den besten Service haben wollen, möglichst quasi nichts dafür zahlen, wenns noch geht jedes Jahr das neueste Handy quasi für lau und wenn irgendwas technisch nicht geht sinds alle *** und Jünger und Verärgerungsabteilung und wollen ja eh nur verdummen. Und man selbst ist sich zu fein statt nur andere zu beschimpfen sich vielleicht auch mal selbst zu hinterfragen.
Bin aufgewacht.
Hab immer noch die selbe Meinung.
am 08.04.2018 21:52
Ich bin gern bereit, einen fairen Preis zu bezahlen. Alles andere sind unwahre Unterstellungen, von denen bitte Abstand zu nehmen ist. Die Angebote der Vertragsverlängerungsabteilung sind aber derart unverschämt überteuert, wie bereits eingangs geschreiben (mtl. 20€ mehr! und 300€ mehr für das Gerät). Da ist soweit weg von Gut und Böse, dass es nur noch unverschämt ist.
Dass eine Rufnummernportierung beim gleichen Anbieter technisch nicht möglich sein soll, ist grober Unfug. Die Amis behaupten, vor mehr als 50 Jahre auf den Mond geflogen zu sein und wir sind nicht in der Lage eine Telefonnummer beim gleichen Anbieter auf einen neuen Vertrag zu übertragen, oder um das Fremdwort zu benutzen, mit dem die Kunden verdummt werden sollen, zu portieren.
Ich verstehe nicht, warum die Kundenverärgerungsbateilung auf dem "Anbeiterwechsel" herumreitet. Wir wollen doch einfach nur die Telefonnummer behalten. Das Argument Anbieterwechsel ist genauso unangebracht wie die Bezugnahme auf den §46, der hier gar nicht greift, weil eben kein Anbieterwechsel stattfindet. Aber bitteschön, dann wechseln wir eben den Anbieter.
Bitte aufwachen. Kundenfreundlichkeit beginnt beim Kunden.
am 09.04.2018 10:55
Entweder ist Vodafone technisch nicht in der Lage , die Rufnummer intern zu "portieren" oder Vodafone will es einfach nur nicht.
Beides ist in meinen Augen absolut legitim. Du kannst deinen Vertragspartner schlichtweg nicht dazu "zwingen". Klar, ist blöd für den Kunden. Auf der anderen Seite hast du als Kunde auf dem Mobilfunkmarkt alle Möglichkeiten, dir einen Vertragspartner zu suchen, der besser zu deinen Bedürfnissen passt.
Zu dem Fazit "dann wechsele ich den Anbieter" scheinst du ja nun auch gekommen zu sein. Also nich groß drüber ärgern, sondern eben den für dich richtigen Schritt gehen.
am 09.04.2018 11:50
Okay ich probiers nochmal, obwohl ich nicht glaube dass das hier Sinn macht...
@Capt-schrieb:Ich bin gern bereit, einen fairen Preis zu bezahlen. Alles andere sind unwahre Unterstellungen, von denen bitte Abstand zu nehmen ist. Die Angebote der Vertragsverlängerungsabteilung sind aber derart unverschämt überteuert, wie bereits eingangs geschreiben (mtl. 20€ mehr! und 300€ mehr für das Gerät). Da ist soweit weg von Gut und Böse, dass es nur noch unverschämt ist.
Keiner bestreitet, dass du bereit bist, fair zu bezahlen.
Nur, wer definitiv das Wort "fair"?
Für mich ist für Leistung und Service und Netz und App und Forum und Anwesenheit in sozialen Medien und kontaktlos Bezahlen uswusf etcpp vielleicht an anderer Preis fair als für dich?
Vielleicht ist auch der für dich ja so überteuerte Preis für das Gerät für Apple absolut fair?
Und das Wort "unverschämt" beinhaltet eine Unterstellung. Etwas, das du ja scheinbar nicht magst.
@Capt-schrieb:
Ich verstehe nicht, warum die Kundenverärgerungsbateilung auf dem "Anbeiterwechsel" herumreitet. Wir wollen doch einfach nur die Telefonnummer behalten. Das Argument Anbieterwechsel ist genauso unangebracht wie die Bezugnahme auf den §46, der hier gar nicht greift, weil eben kein Anbieterwechsel stattfindet.
Genau. Du beantwortest dir deine Frage selber.
Kein Anbieterwechsel = keine Portierung
weil
Portierung = Anbieterwechsel
@Capt-schrieb:Aber bitteschön, dann wechseln wir eben den Anbieter.
Grundsätzlich schade. Aber manchmal gehts eben nicht anders.
Persönliche Prioritäten setzt man sich selbst.