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Dubioses und unseriöses Geschäftsgebahren von Unitymedia
Markus-Mueller
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Sehr geehrter Herr Rapp, sehr geehrte Frau Kaya,

wenn ich in der Unitymedia Community Ihrem Unternehmen immer wieder "dubiose Geschäftsgebahren" vorwerfe, dann ist die Ablehnung meines Gutschriftsanspruches wieder ein neuer Beweis dafür.

Die 50 Euro Gutschrift waren und sind Bestandteil des Vertrages, den ich im November 2018 in Ihrer Geschäftsstelle Münster-Hiltrup abgeschlossen habe.Sie entziehen sich auf dubioser Art und Weise ihren vertraglichen Verpflichtungen, indem Sie mir meinen Gutschriftsanspruch nur 6 Wochen nach Vertragsabschluss gewähren wollen.
Jedoch ist und war diese Gutschrift bei Vertragsbestandteil bei Vertragsabschluss. Somit habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, der somit gemäß BGB frühestens nach 3 Jahren verjährt und nicht nach 6 Wochen.
Sie und ich sind eine vertragliche Verpflichtung eingegangen. Sie entziehen sich auf dubioser Art und Weise von Ihren vertraglichen Verpflichtungen.

Es ist höchste Zeit, dass durch die Fusion mit Vodafone mehr Know Hoff in Ihr Unternehmen kommt, ich denke die Kunden in Deutschland haben Anspruch auf ein seriöses Unternehmen.

Viele Grüße
Dieter
14 Antworten 14
Anonym77621
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Wo ist das Problem? Wenn das auf der Auftragsbestätigung steht, dann muss (und wird) sich UM daran halten. Warum wurde das denn abgelehnt und unter welchen Voraussetzungen wurde die Gutschrift zugesichert? Ist diese an Bedingungen geknüpft?
Markus-Mueller
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Dies ist ein Auszug aus dem offener Brief an den CEO Rapp von Unitymedia...


"Deutschland haben Anspruch auf seriöse Telekommunikationsunternehmen"


... Den Kunden bleibt lediglich die Hoffnung auf die Fusion mit Vodafone.

Anonym77621
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Und inwiefern erhoffen Sie sich hier Hilfe zu dem Thema?
Markus-Mueller
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich erwarte nichts mehr von Unitymedia! Ich möchte meine Erfahrungen lediglich öffentlich machen! 🙂
Anonym77621
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Was sind denn Ihre Erfahrungen? Dass eine Fusion mit Vodafone dem Unternehmen Unitymedia gut tut?


Sie sprechen in Rätseln ... ¯\_(Ó_Ò)_/¯

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Ach und Vodafone ist ein solches seriöses Telekommunikationsunternehmen und Unitymedia nicht? Schau mal in diverse Vodafone-Foren, was da ab geht! Die kochen auch nur mit Wasser.

MfG
Markus-Mueller
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Habe beruflich und privat über viele Jahr und Jahrzehnte gute Erfahrungen mit Vodafone gemacht.

Besonders gefiel mir:


1. der Kundenservice von Vodafone, gute und kompetente Mitarbeiter im Service,

2. Qualitätsmangement - die Zufriedenheit der Kunden wurden aktiv, telefonisch befragt, 

3. vertragliche Vereinbarungen wurden eingehalten,

4. und letztendlich auch kulante Einigungen.

Anonym77621
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

In jedem Forum zu jedem Telekomunikationsunternehmen findet man ein Sammelsurium von unzufriedenen Kunden. Nicht immer hat der Kunde damit Recht.


Die Unternehmen auf diese Weise zu bewerten halte ich vor sinnlos. Kein Mensch schreibt in so ein Forum, wenn er vollkommen zufrieden ist, sondern nur wenn er sich Hilfe zu einem Problem erhofft.


Daher noch einmal die Frage:


1. Stammt das oben zitierte Schreiben von Ihnen? Sind Sie der oben genannte Dieter?

2. Wenn ja, stelle ich erneut meine Fragen bezüglich des Problems.

2.1. Steht das mit der Gutschrift auf der Auftragsbestätigung?

2.2. Unter welchen Umständen sollte die Gutschrift in Kraft treten?

2.3. Unter welcher Begründung wurde Ihnen diese später verwehrt?


Ich vermute, dass es sich um ein Goodie des Shops handelt.

Sollten Sie eine Gutschrift erhalten, wenn sie mit Vorlage der 1. Rechnung belegen können, dass der Vertrag zustande kam und nicht storniert wurde?

Ähnliche Angebote werden auch von Vergleichsportalen gemacht (ohne Namen nennen zu wollen). Diese Angebote stammen jedoch nicht von UM, sondern von den jeweiligen Shops oder Portalen und haben in der Regel auch eine Nachweisfrist.

Ist diese überschritten, besteht kein Anspruch mehr auf die Einmalgutschrift (zB per Einkaufsgutschein oder Cashback).


War es so? Bitte klären Sie uns auf.

Anonym77623
Youngster
Youngster

:joy::joy::joy::joy::joy::joy:


wieder so ein geiler Beitrag hier :+1:


Danke für die Lektüre am Nachmittag.... Die Bild ist ein scheiß dagegen.


Gebt mir bitte mehr..... :ok_hand: