Ominöser Brief von Inkasso Königs
tschabippe
Netzwerkforscher
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Guten Tag, an wen bei Vodafone kann ich mich zu einer angeblich nicht bezahlten Rechnung wenden? Habe eine Forderung eines Inkasso Unternehmens bekommen, danke

 

Gruß,  Gregor

17 Antworten 17
reneromann
SuperUser
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Wenn die Sache an's Inkasso gegangen ist, ist das Inkasso dein Ansprechpartner - nicht mehr Vodafone.

tja, nachdem ich Internet einiges über dieses Inkasso gelesen habe (durchwegs negativ), würde ich doch gerne erst mit Vodafone reden. Die Forderung ist aus 2018 und ich habe niemals Rechnungen oder gar Mahnungen von Vodafone erhalten. Also, wer mir sagen bitte sagen kann wie ich die Buchhaltung/Finanzabtlg. v Vodafone erreichen kann, bitte her damit. Meine Versuche per Telefon mit sog. Beratern waren mehr als ungenügend.

Danke

@reneromann 

Sorry, wenn ich mich hier einmische.

Aber das Inkasso-Büro ist betrebt, seinen Auftrag -Geld einzutreiben- zu erfüllen. Die Rechtmäßigkeit der Forderung interessiert das Inkasso-Büro nicht.

Die Rechtmäßigkeit der Forderung kann nur mit dem geklärt werden, der die Forderung geltend macht. Und das scheint mir hier VF zu sein.

Gruß und viel Erfolg

ervau

Danke ervau, so sehe ich das auch

@ervau

Nein, das ist schlichtweg falsch. Das Inkasso muss die Grundlage auf der sie die Forderung erhebt, nachweisen können - ebenso muss das Inkasso, sofern es nicht im eigenen Auftrag tätig wird (was bei Aufkauf von Forderungen der Fall wäre) ggfs. die Inkassovollmacht vorweisen können.

 

@tschabippe 

Die Buchhaltung von Vodafone brauchst du nicht anschreiben, die wird dir nur mitteilen, dass der Vorgang an's Inkasso abgegeben wurde. Insofern ist jetzt dein Ansprechpartner das Inkasso-Unternehmen - sie müssen dir im Zweifel die Rechnung(en) auch vorlegen, auf deren Grundlage ihre Forderung beruht. Solltest du dann nachweisen können (z.B. durch Kontoauszüge mit Abbuchungen in der geforderten Höhe und unter Angabe der Rechnungsnummer), dass die Zahlungen erfolgt sind, wird das Inkasso zurückrudern. Solltest du das jedoch nicht können, dann sieht das anders aus.

 

Generell: Es bedarf bei nach dem Kalender geschuldeten Forderungen weder einer zusätzlichen Rechnungsstellung noch einer Mahnung - diese werden mit Ablauf des Bezugszeitraums automatisch fällig und sind dann auch ohne weitere Vorwarnungen sofort anmahnbar.

 

Und da bei den meisten Verträgen die Online-Rechnungsstellung vereinbart wurde, bedarf es selbst für weitere über die Grundgebühren hinausgehende Entgelte keiner separaten Zusendung der Rechnung - die Rechnung gilt mit Hinterlegung im Kundenkonto als zugegangen, egal wann der Kunde sie abruft oder ob er sie überhaupt abruft [ähnlich wie bei einem Brief die Hinterlegung im Briefkasten reicht - egal wann oder ob der Empfänger den Briefkasten leert].

Ich habe noch nie davon gehört, daß ein Inkasso-Büro die Rechtmäßigkeit einer Forderung geprüft hätte. Die sind aufs Geldeintreiben aus durch Einschüchterung der "vermeintlichen" Schuldner und wollen möglichst hohe Gebühren kassieren. Davon leben sie.

@tschabippe 

Schriftlich

1. Der Forderung widersprechen.

2. Beleg für die Rechtmäßigkeit einfordern. (Den werden sie nicht liefern können.)

Ggf. Rechtsanwalt konsultieren.

Gruß und viel Erfolg

ervau

Danke ervau, genauso werde ich es machen!

 

Gruß,  Gregor

@tschabippe 

Ich würde dir erst einmal dazu raten, BEVOR du irgendein Schreiben aufsetzt, zu überlegen, ob die Forderung an sich berechtigt sein könnte.

Also: Gibt es wirklich offene Rechnungen aus 2018, die damals nicht bezahlt wurden, z.B. weil nicht überwiesen wurde oder eine Lastschrift geplatzt ist? Oder es eventuell eine einmalige Gerätezuzahlung war, die du hättest überweisen müssen, es aber nicht getan hast?

 

In all diesen Fällen wäre ein Bestreiten der Forderungen sinnlos und würde im Endeffekt nur zu noch höheren Kosten führen - weil das Inkasso für jeden Briefwechsel mit dir und jeden Tag, den die Forderung länger besteht, immer mehr Gebühren und Zinsen aufschlägt.

 

Und die Aussage von @ervau , dass das Inkasso die Rechtmäßigkeit nicht beweisen könne, ist gerade dann, wenn wirklich ein Vertrag bestand (oder noch immer besteht), schlichtweg falsch. Denn es reicht die Vorlage der Rechnung sowie der Abtretungserklärung von Vodafone -oder- die Vorlage der Rechnung sowie die Inkassovollmacht aus, damit die Forderung erst einmal als berechtigt eingestuft werden sollte.

 

Im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden - wenn dies aber gegen dich entscheidet, bleibst du nicht nur auf der Forderung und den Inkassokosten, sondern auch auf den Kosten der anwaltlichen Vertretung des Inkassos, den Gerichtskosten und deinen eigenen Anwaltskosten hängen.

 

Deshalb der dringende Rat, bevor du irgendwelche Schritte wie von @ervau vorgeschlagen unternimmst:

Überlege und prüfe, ob die Rechnungssumme stimmen kann (z.B. anhand von damaligen Vertragsunterlagen) - also die Forderung dem Grunde nach gerechtfertigt sein kann. In dem Fall wäre ein Widerspruch nämlich sinnlos.

 

Nur wenn du dir 100%ig sicher bist, dass du keinen Vertrag mit Vodafone hattest, könntest du dich auf den Standpunkt stellen und der Forderung widersprechen - aber wie gesagt - nur dann wäre dies überhaupt zielführend.

... und genau zu dieser Prüfung der Rechtmäßigkeit ist die Unterstützung dessen nötig, der die Forderung erhebt; also VF. Wir drehen und im Kreis!

Im übrigen stinkt doch da was ganz kräftig, wenn ein Inkasso-Büro versucht, eine Forderung aus 2018 kurz vor der dreijährigen kaufmännischen Verjährung in 2021 einzutreiben. Wer ist schon in der Lage bei Kleinbeträgen noch auf Rechnungen aus 2018 zurückzugreifen. Mir reicht meine Ablage schon, wenn ich Handwerkerrechnungen fünf Jahre aufheben muß.

Nachdem diese Diskussion für mich zu keinen weiteren Erkenntnissen führt, klinke ich mich aus diesem Thread aus.

Wäre vielleicht trotzdem schön, wenn sich ein Moderator/ eine Moderatorin einklinken könnte.

Gruß ervau