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am 09.09.2018 10:49
Hallo,
ich habe hier im Forum schon über die Möglichkeit eine MwSt. Rechnung gelesen. Super das es geht. Dazu habe ich aber noch ein paar Fragen die ich nicht beantworten kann.
a) Wir die Rechnung jeden Monat automatisch zugeschickt?
b) Kann die Rechnung nur per eMail gesendet werden?
c) Kostet der Rechnungsversand etwas
d) Kann ich zu meinem persönlichen Namen auch den Namen der Firma auf die Rechnung schreiben lassen? Im Bestellformular ist dort kein Feld.
Vielen Dank.
am 09.09.2018 10:55
Hey @AndreHH1
a) JA
b) per Email wird nicht verschickt, nur per Post
c) Nein
d) Ja Rechnungsadresse kann beim CallYa Team 01722290229 geändert werden und auch dort gleich die monatliche Abrechnung eingerichtet werden.
Gruß
09.09.2018 11:37 - bearbeitet 09.09.2018 11:38
Hi @AndreHH1,
zu "a" sei gesagt, dass es sich hier nicht um eine reguläre "Rechnung" wie beim Laufzeitvertrag handelt. Die Kundenbetreuung richtet lediglich eine monatliche Aufladebestätigung
über getätigte Aufladungen ein.
Eine EVÜ bzw Aufstellung getätigter Anrufe etc. erfolgt hier nicht.
Das ist bei CallYa nicht vorgesehen und wird auch aus Kostengründen nicht praktiziert.
am 09.09.2018 21:17
Nachtrag noch:
Die Aufladebestätigung enthält auch keine ausgewiesene Umsatzsteuer, weil die USt. erst beim Verbrauchen des Guthabens anfällt, nicht aber bei der Aufladung. Denn erst beim Verbrauch des Guthabens steht fest, mit welchem USt.-Satz versteuert werden muss - theoretisch denkbar sind ja auch digitale Einkäufe bei Läden in anderen EU-Staaten, die andere USt.-Sätze verwenden - dann wäre eine Vorausauszeichnung mit 19% USt. schlichtweg falsch.
Ergo hilft dir ein solcher Aufladenachweis höchstens zum Nachweis, wo die Buchungen hingegangen sind - er berechtigt aber nicht zum Vorsteuerabzug!
am 09.09.2018 22:15
am 10.09.2018 00:02
Verlassen würde ich mich nicht drauf - denn die USt. wird ja erst mit Verbrauch des Guthabens, nicht aber mit der Aufladung fällig. Wie soll also ein Aufladenachweis (Guthabenkauf) einen Nachweis über die USt. enthalten, wenn die USt. noch gar nicht fällig geworden ist?
Das Hauptproblem ist hierbei ja, dass die USt. erst mit Einsatz des Guthabens fällig wird. Das dürfte zwar in den meisten Fällen der 19%-Satz sein, jedoch kann das Guthaben auch für Einkäufe in den AppStores genutzt werden - und da hängt der Satz davon ab, wo das Unternehmen gemeldet ist, an welches die Zahlung geht. Insofern ist eine generelle Ausweisung mit 19% nicht möglich - und weiterhin dürfte eine Ausweisung einer USt. für eine diesjährige Aufladung, deren Guthaben erst im nächsten Jahr eingesetzt wird (wo also die USt. erst im nächsten Jahr fällig wird), auch eine steurrechtlich nicht saubere Sache sein.
Sicher gehen, sofern man wirklich eine "saubere" Rechnung für das Finanzamt braucht, kann man nur mit einem Postpaid-Vertrag.
am 10.09.2018 09:04
Das klingt logish.
Bekommt nicht jemand von CallYa schon einen Aufladehinweis? Wenn ja, ist dort eine MwSt. drauf?
am 10.09.2018 09:22
am 10.09.2018 09:31
10.09.2018 09:50 - bearbeitet 10.09.2018 09:50
@Jojo111,
ja, denn das Guthaben dort ist wie ein Produkt (Schokoriegel etc.) zu handeln. Der Umsatz wurde in Deutschland (an der Tankstelle) gemacht.
Die Umsatzsteuer führt die Tankstelle dann ans Finanzamt ab.
Was mit dem Guthaben dann passiert, ist dann nicht mehr Sache der Tankstelle.