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am 04.10.2019 12:43
Wegen beruflicher Änderung wurde mein Vertrag gekündigt.
Ich bin dann im Vodafon Shop zu Callya Special S gewechselt.
Dem dortigen Mitarbeiter hatte ich gesagt, das ich weiterhin fürs Finanzamt eine Rechnung für die Aufladungen benötige. Er sagte mir damals, alles klar er habe das für mich so eingestellt und ich kann mir diese dann im Computer aufrufen und ausdrucken oder wenn ich es will, wird es mir auch per Post zugeschickt.
Jetzt hab ich probiert - nichts da - nix zu finden!!
Die Mitarbeiterin der CallYa Hotline erklärte mir soeben, da wäre nichts passiert !
Sie könne mir nur ab dem Monat November 2019 die Aufladerechnung zusenden.
Rückwirkend ginge sowas nicht!!!! Das kann doch nicht sein!
Ein Unternehmen muss doch irgendwie schriftlich bestätigen können, das sie eine Zahlung,
in welcher Form auch immer, vom Kunden erhalten haben.
Vielleicht weiss da jemand darüber näher Bescheid und kann helfen.........![]()
Grüsse an alle
Fiepse
am 04.10.2019 13:55
am 04.10.2019 15:02
Hallo Mav1976,
ich bin zwar Privatperson, kann aber aus beruflichen Gründen, Kosten für ein überwiegend dienstlich genutztes Handy steuerlich ansetzen.
Und die Aussage, das Privatpersonen keinen Beleg brauchen/wünschen - auch nicht fürs FA - halte ich grundsätzlich für falsch. Viele werden von ihrem Chef oder Kollegen auf ihren privaten Handy angerufen und somit können diese Kosten auch von Privatpersonen anteilig als Werbungskosten angesetzt werden. Denn um das Handy grundsätzlich zu betreiben, ist der Abschluss eines Liefervertrages mit einem der vier Netzbetreiber zwingend erforderlich. Beispiele dafür sowas gibt es viele, z.B. Servicebereitschaft in vielen Gewerken wie
Heizungfirmen, bei Strom u. gas Netzbetreibern, bei Computerlieferanten usw.
Klar, die Mehrheit der Kunden wird das nicht benötigen, aber aus Kostengründen, die auch das Finanzamt immer häufiger anmahnte, bin ich auf diesen Tarif umgestiegen.
Und wenn der Kunde eine Aufrechnung seiner Zahlungen wünscht, hat die zu erfolgen. So steht im BGB im HGB und in anderen gesetzlichen Vorschriften.
Vodafon tut das ja auch auf Verlangen der Privatperson,
auch weil sie dazu ja gesetzlich verpflichtet sind - wenns verlangt wird!
Ich habe das ja auch vom Mitarbeiter des Vodafon Shop verlangt/bestellt.
Er hat dies ja auch mündlich bestätigt.
Da ich nun meine Abrechnung Juli-September jetzt erstellen muss, stelle ich fest da ist nix.........
Ich habe meine Zahlungen per Paypal erledigt und dann auf das Konto umgeleitet. Da erscheint dann auf dem Kontoauszug ein Buchungstext der schwer in Verbindung mit dem Handytarif zu erklären ist.
Finanzamttechnisch wäre ich da mit einer CollNow Karte besser bedient gewesen.
Auf dem Kassenzettel dafür - am besten solo, ohne weitere Waren - würde dann alles draufstehen!
Das sich Vodafon weigert, rückwirkende Zahlungen zu bestätigen, ist für mich sehr, sehr ärgerlich
Ich werds überleben, lässt mich aber gerade über einen Wechsel zu einem anderen Anvieter nachdenken.
Mal sehn was ich mache, denn andere Anbieter, sogar um ein paar Euro billiger, machen das.....![]()
Liebe grüsse und schönes WE
Fiepse
am 07.10.2019 09:09
Hallo @Fiepse,
warum sollten wir uns als Vodafone weigern, Dir rückwirkend besagte Rechnung zu zusenden.?
Ich kann das gern für Dich veranlassen, sende mir bitte eine PN mit Deiner Handynummer und dem Thema zu.
Euch eine angenehme Woche 🙂
Viele Grüße
Grautvornix