Willkommen in der Vodafone Community
Guten Tag,
ich habe ein iPhone 5 über Vodafone vor ca einem Jahr erworben jedoch hat es nun einen Defekt: Der Leiserschalter funktioniert nicht mehr! Deswegen wollte ich das Gerät von Vodafone reparieren lassen im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Das ist EU-Recht und gilt auch für Vodafone. http://europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/guarantees/index_en.htm
Deswegen ist es auch unzulässig das Gerät nach dem 13. Monat nicht mehr reparieren zu lassen.
Bitte um hilfe bei diesem Problem!
Gruß Leonard
Gelöst! Gehe zu Lösung.
kurz direkt: Ziemlicher Mumpitz den du zusammenwürfelst, sorry.
Kurzer exkurs ins deutsche Gewährleistungsrecht (NICHT Garantie!):
Gesetzliche Länge der Gewährleistung: 24 Monate ab Kaufdatum.
Bis zum 6. Monat nach Kauf ist der Verkäufer (nicht der Hersteller!) in der Pflicht zu beweisen, das der Fehler nicht schon bei Kauf vorhanden war. (Was dann zur Ablehnung der Nachbesserung führt).
Ab dem 7. Monat ist der Käufer, also DU in der Pflicht zu beweisen, das der Mangel an der Sache bereits bei Kauf bestanden hat um eine kostenfreie Nachbesserung zu erwirken.
Gewährleistungsansprüche können ausschließlich gegen den Verkäufer geletend gemacht werden!!
Garantie:
Der Hersteller gibt einen freiwilligen Zeitraum an, in dem er alle Mängel (Gemäß der Garantiebedingungen) kostenfrei repariert/nachbessert. Der Zeitraum kann vom Hersteller selbst gewählt werden und ist keine gesetzliche Pflicht.
Garantieansprüche können ausschließlich gegen den Hersteller geltend gemacht werden.
PS: Apple gibt 12 Monate Garantie ab Kaufdatum.
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hilft bei Problemen! Ich wollte es auch nicht glauben, aber es funktioniert!
@Longue schrieb:
Das ist EU-Recht und gilt auch für Vodafone.
Es ist mir neu, daß die EU für die Rechtsprechung aller Mitgliedsstaaten zuständig ist und/oder rechtsverbindliche Regelungen direkt erlassen kann, ohne daß die "Rechtsprechung" vorher in nationales Recht des jeweiligen Landes "überführt" werden muß.
Anyway: Bitte mal mit den derzeit geltenden Vorgaben für Gewährleistung in Deutschland genauer befassen (auch im Hinblick auf die Beweislastumkehr und so...). Denn nur diese Rechtsgrundlage hat für Deutschland derzeit m.W. Gültigkeit.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
Zumindest hätte ich bei Apple direkt 2 Jahre Garantie erhalten jedoch leiten die einen nur weiter. Mir fehlt da irgendwie die Grundlage um mich bei Apple zu beschweren denke ich, da ich nicht direkt Kunde bei ihnen bin, oder?
Und sehrwohl gilt das EU-Recht in Deutschland wie es beispiele vor einiger Zeit gezeigt haben. Nach Klagen führte Apple die Gesetzliche Gewährleistung bei ihnen erst "ein". - https://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
Nein ich habe nur versucht es über die Internetseite einzusenden und mir wurde eine Reperaturrechnung gezeigt.
kurz direkt: Ziemlicher Mumpitz den du zusammenwürfelst, sorry.
Kurzer exkurs ins deutsche Gewährleistungsrecht (NICHT Garantie!):
Gesetzliche Länge der Gewährleistung: 24 Monate ab Kaufdatum.
Bis zum 6. Monat nach Kauf ist der Verkäufer (nicht der Hersteller!) in der Pflicht zu beweisen, das der Fehler nicht schon bei Kauf vorhanden war. (Was dann zur Ablehnung der Nachbesserung führt).
Ab dem 7. Monat ist der Käufer, also DU in der Pflicht zu beweisen, das der Mangel an der Sache bereits bei Kauf bestanden hat um eine kostenfreie Nachbesserung zu erwirken.
Gewährleistungsansprüche können ausschließlich gegen den Verkäufer geletend gemacht werden!!
Garantie:
Der Hersteller gibt einen freiwilligen Zeitraum an, in dem er alle Mängel (Gemäß der Garantiebedingungen) kostenfrei repariert/nachbessert. Der Zeitraum kann vom Hersteller selbst gewählt werden und ist keine gesetzliche Pflicht.
Garantieansprüche können ausschließlich gegen den Hersteller geltend gemacht werden.
PS: Apple gibt 12 Monate Garantie ab Kaufdatum.
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ich habe das selbe problem,der ladeanschluss ist kaputt,also gerät zur reparatur weggeschickt,heute bekomm ich den statusbericht leider kein gewährleistungsfall,wir schicken ihenn das gerät unrepariert zurück,und nun?? was soll ich tun? ich bin dringend auf das gerät angewiesen und habe keine zeit wochenlang rumzustreiten..bite um schnele antwort vom moderatoren team.. danke