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Lösung

Kein Widerruf trotz Retoure
EvoXxX
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Tag Ihr Lieben, 

 

ich habe nun, leider, ein gewaltiges Problem mit dem Kundenumgang der Kollegen an der Servicehotline. 

Kurz zum Fall: 

 

Vertrag verlängert mit iPhone X - pprivate Situation hat einen Widerruf erforderlich gemacht - Ware eingepackt, alles zuammen zurückgeschickt. 3-4 Tage später eine Email bekommen, dass die Retoure eingegangen sei und nun weiter bearbeitet wird. Nach vielen Tagen kein Update zur Bearbeitung und kein Widerruf. Weitere Tage gewartet, nichts passiert. ( Was schon echt eine Frechheit ist, dass sich da niemand meldet ). Irgendwann angerufen gefragt, was los sei. Das Paket sei angeblich nicht vollständig angekommen. Möchte ich auch niemandem unterstellen, dass er mich anlügt. Vielleicht unterwegs ein Geldgieriger DHL Mitarbeiter, man weiß es nicht. Da aber schon viele Tage und Wochen vergangen sind, habe ich den Einlieferungsbeleg entsorgt. 

 

Es kann doch jetzt aber nicht im Einlieferungsbeleg scheitern, dass der Vorgang der Stornierung durchgeführt wird ? Für mich als Kunden ist mit der Bestätigungs Email alles gegessen. Natürlich muss Vodafone nun schauen, wo das Gerät ist, wenn es wirklich abhandengekommen ist. Aber das kann doch jetzt nicht auf meinem Rücken ausgetragen werden, oder ? 

 

 

Update 28.05.2018

 

Es sind wieder Wochen vergangen, Telefonate und Schreiben wurden versandt. 

Sachen gesagt, Sachen zurückgenommen, Mitarbeiter untereinander widersprechen sich, revodieren Antworten der Kollegen usw usw. 

 

Fakt ist: Vodafone kann/will nichts tun, solange der Einlieferungsbeleg nicht vorhanden ist. Außerdem ist Fakt: DHL kann/will keinen Beleg nahcträglich ausdrucken. 

 

Stand jetzt : Vertrag verlängert, kein Gerät ( für welches ich nun aber zahlen soll ). 

 

Vodafone, auf jeden Fall eine Empfehlung in Sachen Kundenfreundlichkeit. 

20 Antworten 20

Ich stelle mir hier eine ganz andere Frage.

 

Es ist unstrittig, dass das Gerät bei Arvato eingetroffen ist.

 

Es ist hier strittig, ob der Artikel vollständig, also mit dem gesamten erhaltenen Zubehör versendet wurde.

 

Diese Information geht auch nicht aus dem Einlieferbeleg hervor.

 

Lediglich die Sendungsnummer wäre sicherlich hilfreich, wenn man die Theorie aufstellt (die ich, am Rande bemerkt sehr abendteuerlich finde) ....


....Vielleicht unterwegs ein Geldgieriger DHL Mitarbeiter, man weiß es nicht. ....

...., dass das Paket während des Versandes geöffnet und Gegenstände herausgenommen wurden.

 

Da stellt sich mir die Frage, ob hier Arvato, bzw. Vodafone der richtige Ansprechpartner ist.

 

Ich gehe davon aus, dass das Paket versichert versendet wurde, da man es auch online verfolgen kann. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss man aber die Sendungsnummer angeben können.

 

Also haben wir hier erst mal (bis der Sachverhalt abschließend geklärt wurde) 2 Geschädigte, die Firma Vodafone, die ein nicht vollständiges und nicht wiederverkaufbares Gerät zurück erhalten hat und den TE als Kunden, der nun wie er ja richtig schreibt, den...


....Vertrag verlängert,....

...hat aber...


.... kein Gerät ( für welches ich nun aber zahlen soll ).

...in Händen hält.

 

Mich wundert, dass das Gerät nicht schon längst zurück an den Absender gegangen ist, das ist nämlich die reguläre Vorgehensweise in solchen Fällen.

 

@EvoXxX vielleicht hast du einmal die Sendungsverfolgung benutzt und kannst die Sendungsnummer auf diesem Weg herausfinden?

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@dasdensch@  schrieb:
Also ich weiß nicht. Mir stinkt die Sache gewaltig.

Kein Nachweis vorhanden von irgendwas, nur das irgendwas irgendwo angekommen ist.
Mit Anwälten drohen. Der alelrdings wohl schon selbst merkt, das wird nichts und dann (aus wirtschaftlicher Sicht ziemlich unklug) zu Kulanz rät....

Wenn die Sache glasklar ist, brauch ich nicht zu Mama rennen und mit irgendwas drohen.
Wenn die Sache klar ist, hab ich Fakten in der Hand und kann was belegen.


Aber bei der Geschichte hier hab ich ein ganz ungutes Gefühl, was dem Wahrheitsgehalt betrifft.

Was dir hier stinkt oder nicht ist mir gerade ziemlich egal. Ich unterstelle niemandem etwas, also erwarte ich gleiches auch bei mir. Nachweis war durchaus vorhanden. Und der Nachweis über Eingang des Paketes hat mir persönlich als Grund ausgereicht den Beleg zu entsorgen. 

 

Und ich "drohe" nicht mit einem Anwalt. Ich habe diesen lediglich darüber informiert. Sein Rat, da Bekannter der Familie, versuchen sachlich und vernünftig zu klären. Selbstverständlich nimmt er sich dieser Sache auch an, wenn es nicht anders geht. 

 

Die Sache ist für mich mehr als klar. Paket vollständig abgegeben ( eidesstaatlich versichert ). 

Paket angekommen ( Bestätigung seitens Vodafone ) 

 

Ich habe auch keine Lust eine Diskussion über deine Meinung zu führen. 

Du hast deine Meinung und gut. 

 

Ich versuche es nur sachlich und ruhig zu erklären und auszuführen, was mir hier gerade passiert. 

In der Hoffnung, dass jemand eine völlig neue, bahnbrechende Idee für mich hat. 

 

Ich hoffe die Botschaft ist angekommen. Und wenn du ab jetzt nichts mehr sinnvoll beitragen kannst, dann bitte ich dich in aller Höflichkeit dir ein anderes Thema für deine Meinungen zu suchen. Vielen Dank 


@Helferlein@  schrieb:

Ich stelle mir hier eine ganz andere Frage.

 

Es ist unstrittig, dass das Gerät bei Arvato eingetroffen ist.

 

Es ist hier strittig, ob der Artikel vollständig, also mit dem gesamten erhaltenen Zubehör versendet wurde.

 

Diese Information geht auch nicht aus dem Einlieferbeleg hervor.

 

Lediglich die Sendungsnummer wäre sicherlich hilfreich, wenn man die Theorie aufstellt (die ich, am Rande bemerkt sehr abendteuerlich finde) ....


....Vielleicht unterwegs ein Geldgieriger DHL Mitarbeiter, man weiß es nicht. ....

...., dass das Paket während des Versandes geöffnet und Gegenstände herausgenommen wurden.

 

Da stellt sich mir die Frage, ob hier Arvato, bzw. Vodafone der richtige Ansprechpartner ist.

 

Ich gehe davon aus, dass das Paket versichert versendet wurde, da man es auch online verfolgen kann. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss man aber die Sendungsnummer angeben können.

 

Also haben wir hier erst mal (bis der Sachverhalt abschließend geklärt wurde) 2 Geschädigte, die Firma Vodafone, die ein nicht vollständiges und nicht wiederverkaufbares Gerät zurück erhalten hat und den TE als Kunden, der nun wie er ja richtig schreibt, den...


....Vertrag verlängert,....

...hat aber...


.... kein Gerät ( für welches ich nun aber zahlen soll ).

...in Händen hält.

 

Mich wundert, dass das Gerät nicht schon längst zurück an den Absender gegangen ist, das ist nämlich die reguläre Vorgehensweise in solchen Fällen.

 

@EvoXxXvielleicht hast du einmal die Sendungsverfolgung benutzt und kannst die Sendungsnummer auf diesem Weg herausfinden?


Das Paket wurde mit dem beiliegendem Retoureschein verschickt. Ich weiß nicht, ob so eine Sendung versichert ist ? 

 

Ich habe schon Sachen mit Versanddienstleistern erlebt, da graut es einem vor. 

Ich kann beim besten Willen keine Aussage zum Paket seit Abgabe treffen. 

 

Ich wüsste auch nicht im geringsten, was nun gemacht werden soll ? 

Einer behauptet das, der andere behauptet das. Manche sagen " eidesstaatliche Versicherung " manche Sagen " nur Einlieferungsbeleg " Aber es muss doch einen Weg geben, falls eben dieser nicht mehr vorhanden ist. 

 

 

Ich wiederhole gern noch einmal das, was ich weiter vorne schon geschrieben habe:


@Der Ritter  schrieb:

Denn anhand der Paketnummer könnte jetzt ja z.B. festgestellt werden, welches Gewicht das Paket beim Versand hatte und ob das dem "Regel-Gewicht" des Pakets entsprochen hat.  Daran würde sich recht einfach ablesen lassen, ob das Paket beim Versand vollständig war und erst unterwegs an Gewicht verloren hat.


Wie an anderer Stelle nachzulesen war, fehlte in der Sendung das Handy (ein iPhone X) selbst.  Also nicht nur irgendein Zubehörteil. 

 

Und da das gute Teilchen knappe 180g "netto" wiegt, wäre eine entsprechende Differenz schon auf dem Einlieferbeleg zu ersehen.  Da reicht dann ein kurzer Vergleich zum Gewicht beim Versand einer entsprechenden Neuware und schon wäre klar, ob das Paket das enthalten hat, was es enthalten sollte.  Denn ein "Alternativgewicht" scheint ja von Arvato nicht gefunden worden zu sein.

 

Schon blöd gelaufen, daß der Status des Pakets beim Versand nicht mehr nachzuvollziehen ist irgendwie...

 

Zu der kostenfreien Rechtsberatung durch den angeblichen Anwalt sage ich mal lieber nichts...

 

 

Und nur am Rande, @EvoXxX:  Dies hier ist in erster Linie ein U2U-Forum.  Sie sind nicht in der Position, irgendwelchen anderen Kunden den Mund verbieten oder dieses Ihres Threads "verweisen" zu dürfen, weil Ihnen deren Meinung nicht gefällt.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

dasdensch
SuperUser
SuperUser
Nur mal so am Rande, wieso der Einlieferungs-Beleg essentiell ist:

Die Pakete werden bei den Paketdienstleistern mehrfach gewogen. Als erste natürlich bei Abgabe. Danach bei Eingang in Paketzentrum. Dann wieder bei Ausgang und so weiter.
Solange bis es im Zustellpaketzentrum landet.

Somit kann man nur alleine mit dem Beleg sofort nachweisen, ob das Paket bereits seit Beginn an zu leicht war, irgendwo auf dem Weg an Gewicht verloren hat oder eben, wie du ja sagst, vollständig von Anfang an ist.

Da die Bimmel alleine knapp 200g wiegt, fällt das sofort auf

Hast du den nicht mehr, wird’s schwer.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
-------------------

Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 




@Der Ritter@  schrieb:

 

Wie an anderer Stelle nachzulesen war, fehlte in der Sendung das Handy (ein iPhone X) selbst.  Also nicht nur irgendein Zubehörteil.


Das hatte ich tatsächlich nicht wahrgenommen, weil ich so fixiert auf "nicht vollständig" war. Muss an mir liegen, meine Vorstellung reicht dafür nicht aus.

 

Aber wenn das Paket mit dem Retourenaufkleber versendet wurde, dann kann man auch die Sendungsnummer über Vodafone in Erfahrung bringen und DHL müsste doch noch die Daten irgendwo gespeichert haben.

 

Ich gehe doch davon aus, dass solche Daten für eventuelle Reklamationen eine gewisse Zeit lang aufbewahrt werden.

 

Da könnte doch der Anwalt einmal bei DHL anfragen, wenn der TE selbst da immer auf Wiederstand stößt.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@EvoXxX Was meint denn VF zu dem Widerruf? So wie ich dich verstehe, war eine Widerrufserklärung in dem Paket. Rechtlich ist es so, dass der Widerruf vollkommen unabhängig von der Verpflichtung der Leistungsrückgabe zu betrachten ist. Sprich, wenn ein Widerruf eingegangen ist, kann der nicht abhängig gemacht werden, von der Warenrückgabe. Aber das wäre evtl. noch ein Problem, das mit dem Anwalt zu besprechen wäre.


@Gelöschter User@  schrieb:

Rechtlich ist es so, dass der Widerruf vollkommen unabhängig von der Verpflichtung der Leistungsrückgabe zu betrachten ist. Sprich, wenn ein Widerruf eingegangen ist, kann der nicht abhängig gemacht werden, von der Warenrückgabe.


Da kann ich gerade nicht ganz folgen, @Gelöschter User.  Also zumindest nicht, wenn ich mal genauer in den §357 BGB schaue, welche Rechtsfolgen ein Widerruf für Verbraucher und Unternehmen hat.

 

Und im Hinblick auf "Das soll mal schön Vodafone klären, ich lehne mich zurück und zahle erstmal nicht mehr als das, was ich vorher zahlen mußte, bis die sich tummeln." empfehle ich mal den §357(4) Satz 1 zur Lektüre, @EvoXxX.  Dann wird auch klar, warum der Rücksendebeleg schon sehr sehr praktisch gewesen wäre und dessen reflexartige Entsorgung jetzt zum Problem werden könnte.

 

 


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Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das ist alles klar. Ich dachte bei dem Widerruf auch an die Vertragsverlängerung. Dass VF den Preis nicht zurückerstattet, bevor das handy zurück, steht außer Zweifel. Aber eine Willenserklärung in diesem Zusammenhang auf Vertragsverlängerung ist durch den Widerruf vom Tisch.Steht so ja auch in § 355 I 1 BGB.

Danach kommt eben der 357 BGB, der festlegt, was nun die Folge dieses Widerrufs ist.

Kommt das handy nicht zurück und ist noch nicht bezahlt, hat VF natürlich auch Anspruch auf Schadensersatz, wegen der Pflichtverletzung aus dieser Vorschrift (sofern der Verbraucher diese zu verteten hat)

 

Weiterer Lesestoff hier

EvoXxX
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Update 29,05.18

Netter Anruf einer Kollegin.
Sie setzt nun endlich alles auf Standard zurück, bucht die Rechnungen entsprechend. Setzt die Kündigung wieder hinein.

Also letztendlich hat sich der Tipp meines Anwaltes ja doch ausgezahlt.

Vielen Dank an netten Leute, die hier zur Unterstützung beigetragen haben.