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Lösung

Rücktritt vom Vertrag - das gleiche Defekt schon zum vierten Mal
NikolaV
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo an alle,

im Jahr 2018 habe ich bei der Vertragsverlängerung das Handy Sony Xperia XZ1 ausgesucht.

Bis jetzt musste ich es schon dreimal austauschen und jetzt ist es schon zum vierten Mal defekt. Irgednwann lädt das Handy einfach nicht mehr. Laut einem Vodafone-Mitarbeiter ist das ein Defekt diesem Modell. Ich halte dieses Handy in einem perfekten Zustand!

Natürlich war ich schon im Vodafone-Shop, wo die mir gesagt haben, die können nichts machen und haben das Handy nicht angenommen. Vor allem weil ich das Handy in einem anderen Shop gekauft habe und soll dort hingehen oder die 1212 anrufen und ''Wandlung'' sagen. Der Mitarbeiter hat mir selber bestätigt, dass ich beim dritten Mal Recht auf eine Wandlung habe. 

Also habe ich bei 1212 angerufen. Nur wurde mir nicht weitergeholfen. Angeblich kann ich es nur im Shop machen, wo ich es gekauft habe. Nun ja, ich bin umgezogen und dieser Shop befindet sich auf anderer Seite Deutschlands (ca 600km Entfernung). Ich finde das wirklich unmöglich und benötige Hilfe!

Danke und bleibt gesund!

LG, Nikola

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das hat (leider) nichts mit "unmöglich" zu tun, sondern damit, gegen wen du die Gewährleistungsansprüche und damit im Endeffekt auch den Wandlungsanspruch erworben hast. Und das ist in deinem Fall (leider) der Shop, in dem du das Gerät gekauft hast, dann die Shops sind meist eigenständige Unternehmen, die nur als Franchisenehmer von Vodafone auftreten.

 

Daher kann aber auch nur dieser Shop eine Wandlung des Vertrages vornehmen - erwarte aber bitte nicht zu viel Geld zurück, da dir bei einer Wandlung immer auch der gezogene Nutzen in Abzug gebracht werden kann - gerade wenn das Gerät jetzt fast 2 Jahre alt ist, dürfte dann schon ein erheblicher Wert alleine über diese Nutzung entfallen. Vereinfacht gesagt geht es dabei um den zeitlichen Wertverlust durch Nutzung - wenn du das Gerät 18 Monate nutzen konntest -und- man eine Nutzungsdauer von 36 Monaten ansetzt, würde dir also nur noch die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zustehen...

 

Nachtrag:

Das Ganze geht natürlich nur dann, wenn die 24 monatige Gewährleistungsfrist seit Gerätekauf noch nicht verstrichen ist. Denn diese wird durch etwaige Reparaturen oder Geräteaustausche NICHT verlängert! Nach 24 Monaten sind die Ansprüche aus der Gewährleistung und damit am Ende auch der Wandlungsanspruch hinfällig.

 

Und noch etwas: Gerade wenn der Defekt erst nach mehr als 6 Monaten aufgetreten ist, kann es sein, dass du ein Gutachten beibringen musst, dass es sich wirklich um einen Defekt handelt, der im Keim schon bei der Übergabe vorhanden war (und damit die Gewährleistung greift) - ansonsten kann der Händler den Gewährleistungsanspruch (und damit auch den Anspruch auf Wandlung) komplett ablehnen, selbst wenn du noch in den 24 Monaten Gewährleistungsfrist bist.

Mit dem Vertrag kann ich Dir leider nicht helfen, aber ich habe die gleichen Probleme mit meinem XZ1.

Schon zwei mal eingeschickt:

1) wegen defektem USB Anschluss, laden ging plötzlich nicht mehr 

2)wegen weißer Flecken / Pixel im Display

 

Diese Art "Pixelfehler" sind jetzt nach wenigen Monaten wieder aufgetaucht.

Danke für deine schnelle Antwort.

 

Ich verstehe, dass die Mitarbeiter in einem anderen Shop nichts machen können.

Trotzdem sehe ich es nicht ein, dass innerhalb von 19 Monaten meines Laufvertrages (die Gewährleistungsfrist  ist also nicht verstrichen) das Handy viermal kaputt geht (bzw. ich immer wieder ein defektes Modell als Erastz bekomme).
Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und wollte auch ein funktionierendes Handy. 

Da erwarte ich zumindest, wenn einem die Vodafone-Mitarbeiter zweimal die *1212* für die Wandlung empfehlen, dass das Problem auch gelöst wird (ich denke, ich muss jetzt nicht das BGB aus dem Regal holen). Und diese Mitarbeiter wussten, dass ich das Handy woanders erlangt habe.  Anscheiend sollte das für die Hotline kein Problem sein.

 

Ich versuche auf jeden Fall den V-Shop, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe, zumindest telefonisch zu erreichen..

 

 

 

Ja, das mit dem Laden soll anscheinend sehr häufig vorkommen...

Ich werde auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich es gelöst habe.

Das Grundproblem ist und bleibt aber, dass der Kaufvertrag für das Gerät noch immer mit besagtem Shop geschlossen wurde. Damit ist auch prinzipiell alleine der Shop für die Gewährleistung (und im Endeffekt für eine Wandlung) zuständig - da er der Vertragspartner für den Kaufvertrag ist.

 

Etwas Anderes wäre es, wenn du das Gerät direkt bei Vodafone gekauft hättest, also z.B. über den Onlineshop oder über die Hotline - in dem Fall wäre Vodafone dein Vertragspartner für den Gerätekauf und du könntest deine Gewährleistungsansprüche (und damit auch am Ende den Anspruch auf Wandlung) gegen Vodafone richten.

 

Und ein klitzekleiner Haken an der Sache:

Wurden die bisherigen Reparaturen im Rahmen der GARANTIE vom Hersteller durchgeführt, werden diese Reparaturen NICHT auf die Zählung für die im BGB festgehaltenen Nacherfüllungsansprüche im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG angerechnet.

 

Du müsstest also erst einmal die Nacherfüllung gegenüber dem Händler im Rahmen der Gewährleistung einfordern - dieser darf dann seinerseits 2x versuchen, den Fehler zu beheben, und zwar unabhängig davon, ob bereits Reparaturen im Rahmen der Garantie durchgeführt wurden. Dabei hast du das Wahlrecht hast, ob 1:1 getauscht oder repariert wird -- sofern nicht eine der beiden Möglichkeiten aufgrund unverhältnismäßiger Kosten gegenüber der anderen Möglichkeit ausfällt. Ein Beispiel wäre, dass der Austausch eines wechselbaren Akkus viel günstiger ist, als ein neues Gerät oder anders herum der Austausch eines fest verlöteten Bauteils auf dem Mainboard so aufwendig wird, dass ein neues Gerät günstiger ist.