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Antwort

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Lösung

Vodafone schickt mich zum Gutachter ????
Melanie1091
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,

An meinem iPhone 7 ist von Apple ein Defekt an meiner Kamera festgestellt worden und bestätigt das dieser nicht selbst verursacht sein kann und es sich um einen Fall im Rahmen der Gewährleistung handelt
Beim Kauf im Apple Store wäre sofort getauscht worden da ich mein Gerät von Vodafone habe ist dies nicht möglich und man hat mich auf Vodafone verwiesen.
Dies verstehe ich soweit !
Ein Schreiben vom Reparatur Service habe ich erhalten in welchem dies dokumentiert ist
Nun habe ich mich an Vodafone gewandt mit der Bitte um ein Gutachten erstellen zu lassen
Dies soll ich in vorkasse leisten und dann würde Vodafone aktiv wird ....

@Vodafone ist das Kundenservice ?
Wie es aussieht wird dies ein Fall für meine Rechtsschutz ...

Edit: Betreff geändert. Bitte die Forenregeln beachten.

4 Antworten 4
mason
SuperUser
SuperUser
Wann wurde das Gerät gekauft?
Mit Beginn des 7. Monats ab kauf bist leider du in der Beweispflicht, dass der Fehler von Anfang an vorlag.
Und im ersten Jahr kannst du auch die Herstellergarantie in Anspruch nehmen
Melanie1091
Daten-Fan
Daten-Fan
Das iPhone ist Ca 14 Monate alt und wurde im Rahmen einer Vertrags Verlängerung erworben
Wir haben von Apple im Centro ein Bericht erhalten das dies ein schleichender Defekt der Kamera ist und innerhalb der Gewährleistung repariert werden muss
Hier wird vermutet ohne das Kamera Modul zu öffnen das der die Linse mit dem bildstabilisator nicht richtig verbunden ist
Hätten wir das Gerät bei Apple gekauft hätten die das sofort instandgesetzt innerhalb der Gewährleistung da diese als Händler auftreten
In diesem Fall ist der Händler Vodafone
Lt Magda der Store Leitung im Centro zählt unser Beleg als Nachweis ggü. Apple das dies ein Werks Fehler ist
Jedoch muss dies korrekt abgewickelt werden
Lg

Ich würde hier den Beleg anhängen aber es ist mir leider nicht möglich

@Melanie1091 Apple hat gut reden, solange sie nicht selbst der Händler sind. Kann man glauben, muss man aber nicht. Und es ist vollkommen richtig, was @mason schreibt. In § 477 BGB steht ausdrücklich, dass nur innerhalb der ersten sechs Monate vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Verkauf vorlag. VF darf also einen Nachweis verlangen, dass tatsächlich eine mangelhafte Ware verkauft wurde. 

 

P.S. Warum kannst du nichts hochladen? Was passiert denn, wenn du unter dem Nachrichtenfeld unterhalb von "Anhänge auf "Datei auswählen" klickst?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Moin @Melanie1091 ,

 

ich habe vor einigen Jahren meine Erfahrungen mit Apple und einem iPhone 6s gemacht.

 

Nach genau 13 Monaten kein Empfang über Mobilfunk mehr gegeben. Alle Tricks probiert und keine Chance.

 

Also Termin im Apple Store, wo mir der Defekt der Antenne bestätigt wurde. Empfohlen wurde ein kostenpflichtiger Austausch des Gerätes (359 Euro) oder die Inzahlungnahme (Zeitwert 159 Euro) und der Kauf eines unsubventionierten iPhones. Der Apfel war nicht gefallen und gar nichts.

 

Letztendlich habe ich eine kostenpflichtige Reparatur bei einem "Wald- und Wiesenhändler" machen lassen. Für 95 Euro wurde eine neue Antenne eingesetzt.

 

Mein Fazit danach: Das iPhone fungierte als Notfallhandy und es war das letzte Produnkt aus Kupertino, das ich jemals gekauft habe und kaufen werde. Die letzten Umsatzzahlen sprechen ja auch nicht gerade für die amerikanischen Obsthändler. Smiley (zwinkernd)

 

Gruß

 

Frank