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Antwort

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Lösung

Iphone 7 Handyversicherung
PhilippR1911
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo, hab zum Vertrag das iPhone mit Handyversicherung bekommen. Dieses kam mir aber abhanden so das ich aus eigener Tasche ein neues gekauft habe ( wusste nicht das Versicherung dabei ist). Nun ist mir bei diesem Gerät der Homebutton gesprungen. Kann ich das jetzt auch über die vodafone Versicherung laufen lassen? Gerät ist identisch wie das originale.

Liebe Grüße
7 Antworten 7
BerndD
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo PhilippR1911,

 

das ist leider nicht möglich. Die Versicherung ist immer auf ein Smartphone festgelegt. Dafür wird die IMEI des Smartphones beim Versicherer registriert. Wenn ein neues Smartphone gekauft wird, muss das neue beim Versicherer gemeldet werden.

 

Gruß

Bernd

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PhilippR1911
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo Bernd,

Danke für die Antwort. Hinter her ändern kann ich das jetzt sicher nicht oder?

Liebe Grüße
Mav1976
SuperUser
SuperUser
@PhilippR1911,

nein, nicht möglich.

Und selbst wenn du die IMEI jetzt ändern würdest, wäre es zu spät.

Die Versicherung zahlt generell nur Schäden, die NACH Abschluss der Versicherung für das Gerät entstanden sind.

PhilippR1911
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Was denkt ihr den regelt Apple sowas auf Kulanz? Handy ist weder runtergefallen oder sonstiges. Home Button mit dumpfen Schlag zersprungen und Handy fährt auch nicht mehr hoch. Wenn nein wie teuer wird ca die Rep sein?
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Nein, bei Apple und auch bei anderen Herstellern darfst du für diese Art von Schäden zahlen.

Zu Kosten solltest du am besten den Support von Apple kontaktieren. Meist haben sie für bestimmte Schäden Pauschalen. 

@Mav1976So pauschal würde ich das nicht sagen. Wenn es sich wirklich um einen Produktionsdefekt handelt, bezahlt man nichts. Wenn es sich jedoch um eine Beschädigung durch Gebrauch und/oder unsachgemäße Handhabung handelt, dann schon.

 

Zu den Kosten kann ich dir nur zustimmen: Das kann nur Apple etwas sagen.

Gleiches gilt für Kulanz - wobei da Apple ziemlich "restriktiv" ist (und mir würde es schon zu Überlegen geben, wenn ein Hersteller wie Apple auf seine Produkte lediglich 1 Jahr Garantie gibt; nur binnen dieses Jahres ab Ersterwerb/verkauf im Handel würde die Garantie greifen und auch nur für den Erstkäufer, d.h. du bist als Zweitkäufer eh bei raus). Dir bliebe also höchstens die Gewährleistung gegenüber deinem Verkäufer, wobei dieser, sofern er wirklich Privatverkäufer war, bei Gebrauchtwaren komplett ausschließen kann. Und die Gewährleistungsansprüche, die er gegenüber VF geltend machen könnte, helfen dir nicht weiter, weil diese mit dem Verkauf eben NICHT an dich übergehen.