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Flutopfer Hilfe: Kein Strom also auch kein Internet und Festnetz
Davini
Daten-Fan
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Wir waren vom 14.07.2021 bis zum 20.09.2021 ohne Strom, also konnten wir auch kein Internet oder Festnetz nutzen. Gebühren wurden trotzdem erhoben. 

Die Strom und Gaswerke erstatten 200,00 Euro an die Kunden/Flutopfer, die eine Bescheinigung beibringen. 

Warum funktioniert das nicht bei Vodafone Kunden?

Wäre dankbar für eine Antwort seitens Vodafone.

 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Prinzipiell bist du selbst für die "Vorleistung" Stromanschluss verantwortlich. Du hättest in dem Zeitraum ja auch eine alternative Versorgung (z.B. per Notstromaggregat oder Solarzellen) nutzen können...

 

Wenn hier also eine Erstattung erfolgt, dann nur auf Basis von Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - weil VF nichts für den nicht vorhandenen Strom kann. Wenn überhaupt ist dein Stromversorger dir für Folgeschäden schadenersatzpflichtig - wahrscheinlich versucht er sich über die 200 € rauszumogeln, weil er genau weiß, dass die Folgekosten ansonsten deutlich teurer sein können.

 

Zumal es mich schon ein wenig verwundert bzw. sogar erschreckt, dass der Stromversorger nicht in der Lage ist, innerhalb von mehr als 2 Monaten eine Ersatzversorgung bereitzustellen. Diese muss ja nicht zwingend über Erdleitungen und eine Zuführung vom Landesnetz erfolgen, sondern kann auch dezentral über entsprechende Generatoren laufen.

Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

HalloDavini,

 

bist Du sicher, dass Du keine Gutschrift bekommen hast? Dies wurde nämlich für die betroffenen Gebiete im System automatisiert gemacht. Dabei wurde zwar die reguläre Rechnung gestellt, aber durch die Gutschrift getilgt. Es wurde somit nichts vom Konto abgebucht. Hast Du geprüft, ob eine Abbuchung erfolgte?

 

Aus welchem Bundesland kommst Du?

Viele Grüße

Grit

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Das stimmt so nicht. Vodafone ist verantwortlich für Kabel, die zum Haus führen. Wenn diese weggeschwemmt wurden oder die Verbindung von Vodafone zum Kunden nicht möglich ist, dann ist eine Erstattung sehr wohl erforderlich bzw eine Aussetzung des Vertrages bis Vodafone ddem Kunden die gebuchte Leistung wieder anbieten kann.


@Wandrer  schrieb:

Das stimmt so nicht. Vodafone ist verantwortlich für Kabel, die zum Haus führen. Wenn diese weggeschwemmt wurden oder die Verbindung von Vodafone zum Kunden nicht möglich ist, dann ist eine Erstattung sehr wohl erforderlich bzw eine Aussetzung des Vertrages bis Vodafone ddem Kunden die gebuchte Leistung wieder anbieten kann.


Wie schon geschrieben wurde - Vodafone ist nur für die Verbindung bis zum HÜP zuständig. Wenn im Haus selbst es zu Beschädigungen an der Anlage gekommen ist, z.B. Hausverstärker und HÜP defekt sind, dann ist es Aufgabe des Hauseigentümers, sich um die Instandsetzung der Anlage im Haus zu kümmern.

 

Für den Zeitraum, in dem von außen kein Signal anlag, gab es, wie hier ja auch schon erwähnt wurde, entsprechende Gutschriften. Nur ab dem Moment, wo das Signal von außen technisch wieder anliegt und nur das Hausnetz defekt ist, ist es nicht mehr Sache von Vodafone - ähnlich wie sich der Stromversorger auch nicht um das defekte Elektronetz im Haus kümmert und nur bis zum Zähler zuständig ist.

 

Ähnliches gilt aber auch für den Stromanschluss - wenn dieser nicht vorhanden ist, jedoch das Signal von Vodafone anliegt, ist es nicht Sache von Vodafone, sich darum zu kümmern, wie der Kunde die Anlage mit Strom versorgt. Ähnlich wie es auch nicht Sache des Internetanbieters ist, wenn dir dein PC kaputt geht und du damit dann den Internetanschluss nicht nutzen kannst.