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07.09.2023 20:38 - bearbeitet 07.09.2023 20:45
Hallo,
ich habe nur einen TV Kabel-Anschluss bei Vodafone, d.h. kein Internt darüber und plane im gleichen Haus umzuziehen, d.h. die Etage zu wechseln. Sollte ich dazu einen Umzug bei Vodafon anmelden oder ist das nicht notwendig und ich muss blos meinen Kabel-Fernseher in der neuen Wohnung wieder anschließen?
Nachtrag: Auf der Vodafone-Seite zum Umzug wird auch nur Mobilfunkt oder Internet & Festnetz zum Umzug angeboten, d.h. ich wüsste auch nicht was dort zu wählen wäre.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.09.2023 23:33
@Sigi-DD schrieb:
VF ist nur bis zum Übergabepunkt im Haus zuständig und natürlich für die Geräte, die Du von VF gemietet hast.
Das ist schon richtig, aber auch nur in Abhängig von den Verträgen die der Vermieter mit Vodafone hat.
Ein Vermieter sperrt keine Anschlüsse, das macht in dem Fall schon Vodafone selber, bzw. entsperrt diese dann auch.
Zumal möglicherweise noch der Kabelanschluß in den Mietnebenkosten ist, bzw. @bk31 den Kabelanschluß bereits anderweitig bezahlt.
@bk31 schrieb:
Ich hatte mich nur gefragt ob für jede Wohnung der TV-Anschluss einzeln freigeschaltet werden muss aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Da hilft nur testen, im Falle eines Falles muß dann ein Vodafone Techniker ran, der Vermieter wird da wohl diesbezüglich nichts machen.
am 07.09.2023 22:29
Hallo bk31,
da sich dann nicht einmal die Post Adresse ändert, muss bei VF nichts gemeldet werden. Für die Freigabe der Sender ist die Nummer Deiner Smartcard wichtig, aber die nimmst Du ja in die neue Wohnung mit. Wichtiger ist es Deinen Vermieter zu fragen ob es in der neuen Wohnung auch einen Kabel Anschluss gibt.
Viele Grüße Siegmar
am 08.09.2023 14:22
Hallo Sigi-DD,
super, das klingt ja gut und ja, in der neuen Wohnung gibt es auch Kabelanschluss.
Ich hatte mich nur gefragt ob für jede Wohnung der TV-Anschluss einzeln freigeschaltet werden muss aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Danke!
am 08.09.2023 17:12
Hallo bk31,
VF ist nur bis zum Übergabepunkt im Haus zuständig und natürlich für die Geräte, die Du von VF gemietet hast. Alles im Haus ist Sache des Vermieters. Wenn der ein Verteilerfeld eingerichtet hat, wo man einzelne Anschlüsse abklemmen kann, dann ist das seine Aufgabe Dir den Anschluss in der neuen Wohnung wieder freizuschalten.
Viele Grüße Siegmar
am 08.09.2023 23:33
@Sigi-DD schrieb:
VF ist nur bis zum Übergabepunkt im Haus zuständig und natürlich für die Geräte, die Du von VF gemietet hast.
Das ist schon richtig, aber auch nur in Abhängig von den Verträgen die der Vermieter mit Vodafone hat.
Ein Vermieter sperrt keine Anschlüsse, das macht in dem Fall schon Vodafone selber, bzw. entsperrt diese dann auch.
Zumal möglicherweise noch der Kabelanschluß in den Mietnebenkosten ist, bzw. @bk31 den Kabelanschluß bereits anderweitig bezahlt.
@bk31 schrieb:
Ich hatte mich nur gefragt ob für jede Wohnung der TV-Anschluss einzeln freigeschaltet werden muss aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Da hilft nur testen, im Falle eines Falles muß dann ein Vodafone Techniker ran, der Vermieter wird da wohl diesbezüglich nichts machen.
am 09.09.2023 08:57
Tatsächlich muss ich hier selbst einen Vertrag mit VF schließen, d.h. das ist nicht in den NK enthalten, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Daher kam wohl auch meine Vermutung, dass jeder Wohnungs-Anschluss seperat freigeschaltet werden muss.
Aber gut, dann werden wir sehen ob das dann schon passt oder doch ein Techniker kommen muss.
Vielen Dank erstmal.
am 09.09.2023 09:51
Hallo Peter165,
@Peter165 schrieb:
Ein Vermieter sperrt keine Anschlüsse, das macht in dem Fall schon Vodafone selber, bzw. entsperrt diese dann auch.
ein Vermieter sperrt keine Anschlüsse aber es müssen auch nicht alle Dosen in einer Wohnung verschaltet sein, da der Mehrfachverteiler nicht genügend Anschlüsse hat. Es muss dann der Raum angeschlossen werden, in dem man den Anschluss verwenden will und das ist Sache des Vermieters und völlig unabhängig davon wer den Vertrag abgeschlossen hat.
Viele Grüße Siegmar
09.09.2023 23:27 - bearbeitet 09.09.2023 23:28
@bk31 schrieb:
Tatsächlich muss ich hier selbst einen Vertrag mit VF schließen, d.h. das ist nicht in den NK enthalten, das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Wenn du schon einen TV Vertrag hast, da der Kabelanschluß mit bezahlt wird, dann mußt da auch nichts ändern.
@Sigi-DD schrieb:
ein Vermieter sperrt keine Anschlüsse aber es müssen auch nicht alle Dosen in einer Wohnung verschaltet sein, da der Mehrfachverteiler nicht genügend Anschlüsse hat. Es muss dann der Raum angeschlossen werden, in dem man den Anschluss verwenden will und das ist Sache des Vermieters und völlig unabhängig davon wer den Vertrag abgeschlossen hat.
Ich glaub da liegst du falsch.
Der Vermieter stellt dem Mieter eine oder mehrere nutzbare Dose(n) zur Verfügung, wenn der Mieter dann aber den TV in einem anderen Raum nutzen möchte in diesem eine alte nicht mehr angeschlossenen Dose vorhanden ist oder keine Dose, dann ist das das Problem des Mieters, nicht des Vermieters. Der Vermieter wird da keinen Finger rühren.