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Antwort
Lösung
am 21.11.2023 11:30
Hallo zusammen,
ab nächstes Jahr dürfen die Kabelgebühren nicht mehr an die Mieter berechnet werden.
Nun zu meiner Frage:
Bisher haben wir den Verstärker oben auf dem Dachboden stehen.
Nur wie gehe ich ab nächstes Jahr damit um?
Muss er stehen bleiben damit die Mieter weiterhin Kabel empfangen können, oder kann ich den abstellen?
Wie kann ich gewährleiten, das niemand schwarz gucken kann wenn er stehen bleibt?
Ich hoffe jemand kann dazu was genaues sagen 🙂
am 21.11.2023 11:33
Du machst da gar nichts und musst da auch nichts machen oder sicherstellen. Wenn Vodafone Zugang möchte und ggfls Wohnung abklemmen möchte, dann musst du dich nur um die entsprechenden Zugänge kümmern. Mehr nicht.
Deinen Mehrnutzervertrag schon gekündigt? Hast du eine Versorgungsvereinbarung abgeschlossen oder hast es vor?
am 21.11.2023 14:21
Und der Mehrnutzervertrag wird NICHT automatisch gekündigt - das musst du schon als Vermieter selbst machen. Du hast auch kein Sonderkündigungsrecht, nur weil du dir Rechnungen nicht mehr auf die Mieter umlegen darfst, sondern bleibst im dümmsten Fall auf den Kosten selbst sitzen.
am 21.11.2023 14:27
Verträge von vor 1.12.21 haben eines. Aber das dürften bei Otto-Normal Eigentümer eh alles Verträge sein, die regulär mit 4 Wochen Frist kündbar sind.
am 21.11.2023 14:30
Nö, MNV mit Vermietern fallen nicht unter die Kündigungsregeln des TKG, weil der Vermieter dort kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist.
Bei den MMV gelten daher auch weiterhin viel längere Laufzeiten und Kündigungsfristen...