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Lösung

Neues Gesetz zum Kabel-TV
rubin14
Youngster
Youngster

Hallo zusammen,

 

ab nächstes Jahr dürfen die Kabelgebühren nicht mehr an die Mieter berechnet werden.

 

Nun zu meiner Frage:

 

Bisher haben wir den Verstärker oben auf dem Dachboden stehen.

Nur wie gehe ich ab nächstes Jahr damit um?

Muss er stehen bleiben damit die Mieter weiterhin Kabel empfangen können, oder kann ich den abstellen?

Wie kann ich gewährleiten, das niemand schwarz gucken kann wenn er stehen bleibt?

 

Ich hoffe jemand kann dazu was genaues sagen 🙂

4 Antworten 4
runzelpunzel
Full Metal User
Full Metal User

Du machst da gar nichts und musst da auch nichts machen oder sicherstellen. Wenn Vodafone Zugang möchte und ggfls Wohnung abklemmen möchte, dann musst du dich nur um die entsprechenden Zugänge kümmern. Mehr nicht. 

 

Deinen Mehrnutzervertrag schon gekündigt? Hast du eine Versorgungsvereinbarung abgeschlossen oder hast es vor?

reneromann
SuperUser
SuperUser

Und der Mehrnutzervertrag wird NICHT automatisch gekündigt - das musst du schon als Vermieter selbst machen. Du hast auch kein Sonderkündigungsrecht, nur weil du dir Rechnungen nicht mehr auf die Mieter umlegen darfst, sondern bleibst im dümmsten Fall auf den Kosten selbst sitzen. 

runzelpunzel
Full Metal User
Full Metal User

Verträge von vor 1.12.21 haben eines. Aber das dürften bei Otto-Normal Eigentümer eh alles Verträge sein, die regulär mit 4 Wochen Frist kündbar sind. 

Nö, MNV mit Vermietern fallen nicht unter die Kündigungsregeln des TKG, weil der Vermieter dort kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist.

Bei den MMV gelten daher auch weiterhin viel längere Laufzeiten und Kündigungsfristen...