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Antwort
Lösung
am 17.02.2024 01:40
Was verbraucht der Kabel Anschlussverstärker im Keller bei einem Haus mit 20 Mietern an Strom?
Wird Vodafone diesen zukünftig separat erfassen und bezahlen?
Ab dem 01.07. dürften nur noch die tatsächlichen Nutzer mit diesen Kosten belastet werden.
So ist das auch bei allen anderen Nebenkosten einer Immobilie (Waschküche, Tiefgarage)
Ansonsten könnten die Mieter die Nebenkostenabrechnung hinsichtlich des Hausstroms anfechten oder sogar wie so oft,
die gesamte Abrechnung als falsch verwerfen.
Wird Vodafone die Kosten zukünftig getrennt erfassen und bezahlen? Ansonsten müssten Vermieter die Stromversorgung der Verstärker zum 30.06. kappen, um sich dieser Gefahr nicht auszusetzen.
Solange alle Mieter angeschlossen waren, war das noch kein Problem.
Ab dem 01.07. hat Vodafone die verkaufte Leistung aber an der Anschlussdose des Vertragspartners (Mieter) zu erbringen und hat daher die Betriebskosten des Netzes selbst zu tragen.
Die alten Versorgungsvereinbarungen sahen eine Stromkostenübernahme durch die Vermieter bzw. Mieter vor.
Diese werden aber nun aufgrund der gesetzlichen Änderung gekündigt. In den neuen Verträgen ist diesbezüglich keine Regelung zu finden, weshalb ich als Vermieter diesen so auch nicht abschließen kann.
Diesbezügliche Anfragen wurden vom Vodafone Media Berater leider nicht beantwortet!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.02.2024 15:37
@tk64 lch weiß garnicht warum du hier so ein Fass aufmachst. Und deine blöden Kommentare kannst du für dich behalten. Nochmal nur für dich. Vodafone und auch die Energieversorger stellen dir etwas bereit. Für den Rest bist du verantwortlich. Egal ob Vermieter oder Mieter. Wenn dir das nicht passt dann setze dich doch mit denen mal zusammen und versuche das zu klären.
am 20.02.2024 15:49
@tk64 schrieb:
Gleiches passiert auch bei Aufzügen, Waschküchen oder Tiefgaragen.
Bei Aufzügen stimmt deine Aussage nicht! Sowohl die Kosten für Wartung und Betrieb aus Aufzügen als auch die Kosten aus dem Betrieb einer Waschküche sind auf alle Mieter umlagefähig! Dies ist in §2 (7) BetrKV respektive §2 (16) BetrKV explizit so geregelt.
Und an §2 (15) BetrKV bezüglich der Kosten des Betriebsstroms einer Gemeinschafts-Antennenanlage (=> Sat-Multischalter), einer BK-Netz-Verteilanlage (=> Kabel-Hausanschlussverstärker) respektive Glasfaser-Verteilanlage (=> Glasfaser-Medienwandler) hat sich auch nichts geändert! Einzig die Kosten für die Sat-Anlage selbst (sprich: Schüssel + Installation und Einrichtung derselben) respektive des BK-Grundanschlusses (Kabel-Grundgebühr) sind ab dem 01.07.24 ausgenommen und müssen separat von den Nutzern getragen werden!
am 20.02.2024 17:19
Ruf doch einfach an und frag nach...
am 22.02.2024 14:13
Vielen Dank. Wirklich einmal hilfreiche Antworten in mehrerer Hinsicht.
ich habe zwar selbst heute weder mit Aufzügen noch Waschküchen zu tun, konnte mich aber dunkel erinnern, dass sich vor ewigen Zeiten mal was geändert hatte und danach die Waschküche der damals bewohnten Wohnanlage für die tatsächlichen Nutzer fast unbezahlbar und daher kaum noch genutzt wurde. Eventuell hat sich seit dem dann nochmal was geändert.
Wobei ich heute eigentlich tatsächlich eher dafür wäre die Kosten nur von den tatsächlichen Nutzern zu fordern.
Auch bei den Auzugskosten hatte ich noch etwas im Hinterkopf, dass diese in einer zu prüfenden Nebenkostenabrechnung einer Bekannten extra getrennt erfasst wurden. Aber möglich, dass es da in einer Wohnanlage auch Aufgänge ohne Aufzug und auch Gewerbemieter gab, die dass dann nicht mitbezahlen mussten.
Auch da würde ich es eigentlich gerecht finden, wenn EG Mieter das nicht zahlen müssten und dachte das wäre auch so.
Aber dann könnten wohl die Mieter darüber auch gestaffelte Kosten verlangen, was die Sache dann wohl zu kompliziert macht.
Und hinsichtlich der eigentlichen Frage ist es mir tatsächlich auch entgangen und hätte ich bei den regelmässig stümperhaften Gesetzen eigentlich auch nicht erwartet, dass da wirklich gleichzeitig mit der Änderung des TKG auch daran gedacht wurde, die BetrKV entsprechend zu ändern.
Davon war auch in allen Fachpublikationen hinsichtlich der Änderung beim Kabel nie die Rede, weshalb ich auch dort schon nachfragen wollte.
Wobei auch diese Regelung in meinen Augen wieder inkonsequent ist. Entweder man nimmt die Kosten vollständig aus den Nebenkosten oder überhaupt nicht. Nun sollen also alle Mieter noch die Kosten eines Kabelverstärkers tragen, nur weil eventuell nur noch ein Mieter diesen nutzt? Es wird sich zeigen, ob diese Regelung auch von den Gerichten so akzeptiert wird. Denn die BetrKV besagt ja wohl nur, dass es grundsätzlich BK sein können, aber nichts über die Verteilung.
Man könnte darin auch immer noch einen Kostenvorteil für die Kabelanbieter sehen, denn DSL Netzbetreiber müssen die Netze auf eigene Kosten mit der nötigen Energie versorgen, damit beim Kunden etwas ankommt.