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Kostenübernahme Stromverbrauch TV Anschlussverstärker durch Vodafone
tk64
Smart-Analyzer
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Was verbraucht der Kabel Anschlussverstärker im Keller bei einem Haus mit 20 Mietern an Strom?
Wird Vodafone diesen zukünftig separat erfassen und bezahlen?

Ab dem 01.07. dürften nur noch die tatsächlichen Nutzer mit diesen Kosten belastet werden.
So ist das auch bei allen anderen Nebenkosten einer Immobilie  (Waschküche, Tiefgarage)
Ansonsten könnten die Mieter die Nebenkostenabrechnung hinsichtlich des Hausstroms anfechten oder sogar wie so oft,
die gesamte Abrechnung als falsch verwerfen.
Wird Vodafone die Kosten zukünftig getrennt erfassen und bezahlen? Ansonsten müssten Vermieter die Stromversorgung der Verstärker zum 30.06. kappen, um sich dieser Gefahr nicht auszusetzen.
Solange alle Mieter angeschlossen waren, war das noch kein Problem.
Ab dem 01.07. hat Vodafone die verkaufte Leistung aber an der Anschlussdose des Vertragspartners (Mieter)  zu erbringen und hat daher die Betriebskosten des Netzes selbst zu tragen.
Die alten Versorgungsvereinbarungen sahen eine Stromkostenübernahme durch die Vermieter bzw. Mieter vor.
Diese werden aber nun aufgrund der gesetzlichen Änderung gekündigt.  In den neuen Verträgen ist diesbezüglich keine Regelung zu finden, weshalb ich als Vermieter diesen so auch nicht abschließen kann.
Diesbezügliche Anfragen wurden vom Vodafone Media Berater leider nicht beantwortet!








1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@tk64  schrieb:

Gleiches passiert auch bei Aufzügen, Waschküchen oder Tiefgaragen.


Bei Aufzügen stimmt deine Aussage nicht! Sowohl die Kosten für Wartung und Betrieb aus Aufzügen als auch die Kosten aus dem Betrieb einer Waschküche sind auf alle Mieter umlagefähig! Dies ist in §2 (7) BetrKV respektive §2 (16) BetrKV explizit so geregelt.

 

Und an §2 (15) BetrKV bezüglich der Kosten des Betriebsstroms einer Gemeinschafts-Antennenanlage (=> Sat-Multischalter), einer BK-Netz-Verteilanlage (=> Kabel-Hausanschlussverstärker) respektive Glasfaser-Verteilanlage (=> Glasfaser-Medienwandler) hat sich auch nichts geändert! Einzig die Kosten für die Sat-Anlage selbst (sprich: Schüssel + Installation und Einrichtung derselben) respektive des BK-Grundanschlusses (Kabel-Grundgebühr) sind ab dem 01.07.24 ausgenommen und müssen separat von den Nutzern getragen werden!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

13 Antworten 13
DennyW
Moderator:in
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Hallo @tk64 

 

Das ist eher eine rechtliche Frage, die wir leider nicht beantworten können. Da sollte lieber jemand gefragt werden, der sich im Mietrecht besser auskennt.

Ich habe dazu nur Folgendes gefunden (1. Absatz). Aber da der Beitrag aus 2022 ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es noch aktuell ist.

 

LG 

Denny

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tk64
Smart-Analyzer
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Hallo Denny,

nein ich brauche keine rechtliche Beratung. Die Rechtslage ist mir eigentlich klar.
Ich möchte von Vodafone oder Forumsteilnehmern die sich damit auskennen zunächst mal wissen,
was so ein Verstärker in etwa im Jahr an Strom verbraucht, damit ich weiß um welche Beträge es hier überhaupt geht.
Und ich möchte von Vodafone wissen, ob zukünftig der Stromverbrauch der Verstärker erfasst oder zumindest geschätzt wird und dann den Hauseigentümern von MFH ersetzt wird. Die neuen Versorgungsverträge beinhalten leider diesbezüglich
(wohl um eine Ersatzpflicht wie bisher zu vermeiden) keinerlei Regelung.
Ohne eine diesbezügliche Regelung kann man schließlich so einen Vertrag nicht unterschreiben.
Und ohne neuen Vertrag darf Vodafone die Leitungen ab 01.07. eigentlich nicht mehr nutzen und den Mietern
mangels Leitung auch keine Einzelnutzerverträge anbieten.

Gruß
Tobi

 

Dieter1950
SuperUser
SuperUser

@tk64 selten so etwas blödes gelesen wie von dir. VF stellt dir etwas zur Verfügung um deine Endgeräte zu betreiben. Genauso verhält sich das mit deinem Energieversorger. Und da du derjenige bist der die Endgeräte betreibt ( Router, Fernseher, Radio etc. ) mußt du auch den Strom dafür bezahlen. Wenn es andersrum wäre müßte niemand mehr seine Stromrechnung bezahlen. Finde den Fehler.

Den Stromverbrauch kann ich dir nicht sagen. Grundsätzlich wurde das bei Vodafone West bei Anfrage(!) von Eigentümern übernommen. Auch in Mehrnutzerverträgen war das nicht als Standard drin, konnte aber drin sein. Frag da bitte einfach direkt bei der IW an. Hier die Kontaktübersicht:

https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/hilfe/kontakt/index.html

 

Solange ihr Vodafone eine Vermarktung nicht untersagt wird, können sie die Leitungen auch weiter nutzen.

Wenn man keine Ahnung hat oder man nicht lesen kann, einfach mal zurückhalten bzw. einfach mal die ......  halten wenn das Thema Deinen offenbar eingeschränkten Horizont übersteigt.
Es geht hier wie beschrieben um ein Mehrfamilienhaus. Da betreibe ich als Eigentümer und Vermieter erstmal gar nichts selbst, sondern die Mieter. Der Gesetzgeber hat nun auf Wunsch der Mieter, Mietervertretungen und der Kabelkonkurenz, das Nebenkostenprivileg aufgehoben. D.h. die Kosten der Kabelversorgung (und dazu gehört auch der Betriebsstrom) dürfen nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Es nutzen nun also nicht mehr alle, sondern nur noch einzelne Mieter im Haus das TV Kabel und haben direkte Verträge mit einem Kabelanbieter.
Bisher wurde der Verstärker vom Hausstrom versorgt und von allen Mietern bezahlt.
Das war bisher kein Problem, da alle das genutzt haben oder zumindest die Möglichkeit hatten.
Wenn nun nur noch einige Mieter das Kabel nutzen, würden findige Juristen und Mietervereine schnell die Nebenkostenabrechnung als falsch verwerfen, weil der Strom für die Kabelnutzer nicht getrennt erfasst, sondern allen Mietern berechnet wird.
Gleiches passiert auch bei Aufzügen, Waschküchen oder Tiefgaragen.
Und daher muss das geklärt und geändert werden.
Es geht hier ggf. nicht nur um einige Kwh die tatsächlich verbraucht werden, sondern darum das eben aufgrund fehlender Abgrenzung dann einfach der ganze Posten Hausstrom oder sogar die gesamte Nebenkostenabrechnung von Juristen als falsch und damit nichtig klassifiziert wird.
Und das wäre dann ein erheblicher Schaden für Vermieter.






Von der Abteilung Immobilienwirtschaft bzw. den Medien"beratern" erhält man leider keine Antwort.
Die wollen nur schnellstens neue Verträge abschliessen und nutzen die Unwissenheit der Eigentümer und Vermieter aus.
Insofern scheint ja Vodafone doch zwingend auf neue Verträge angewiesen zu sein.
Die Regelung hinsichtlich der Energiekosten war bisher im Leistungsverzeichnis als Teil der Versorgungsvereinbarung geregelt.
Ich hatte gehofft, dass hier auch offizielle Mitarbeiter von Vodafone mitlesen und ggf. antworten bzw. schwierige Fragestellungen an die entsprechenden Fachabteilungen weitergeleitet werden.
Dann muss man wohl doch erst wieder Fristen setzen, die Abschaltung derStromversorgung androhen oder die Juristen in Gang setzen, damit sich etwas tut. Schade.

 

kauf dir doch einfach 'nen Stromverbrauchsmesser, gibt's bei Ama*** schon für unter 10€

oder such dir das Datenblatt des Verstärkers beim Hersteller raus, da steht der Verbrauch idR auch drin

 

tk64
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

 

Der Verstärker befindet sich im verschlossenen Verteilerkasten von Vodafone. Ich bin also nicht informiert was da verbaut ist.
Einfache Lösungen sind leider heutzutage nicht mehr möglich, wenn erstmal Mietervereine und Juristen im Spiel sind.
Natürlich macht das pro Mieter wahrscheinlich nur Kosten von ein paar Cent oder wenigen Euro im Jahr aus.
Sobald Mieter oder Juristen aber eine Chance wittern, gegen eine Abrechnung vorzugehen, so wird diese regelmäßig mit der Hilfe mieterfreundlicher Richter auch genutzt.
Eben weil damit eventuell nicht nur ein paar Cent sodern mangels abgrenzender Erfassung der ganze Posten Hausstrom oder sogar die gesamte Nebenkostenabrechnung zu Fall gebracht werden kann.
Und daher muss der Energieverbrauch eben gerichtsfest über einen separaten geeichten Zähler erfolgen, auch wenn das nur ein paar Kwh im Jahr sind.
Und das ist eben Sache des Kabelnetzbetreibers, denn der will seine Leistungen verkaufen und muss die Kosten für den Betrieb seines Netzes ggf. mit einkalkulieren. Müssen DSL Anbieter übrigens auch.

Beispiel aus der Praxis am Rande?  Ein streitfreudiger Mieter und Jurist streitet nach Jahrzehnten der unstreitigen Verwendung folgender Klausel im Mietvertrag plötzlich darüber, ob der Passus  " .... das Streichen der Wohnungstür und der Fenster nur von innen"  ausreichend deutlich macht, dass auch die Tür nur von Innen gestrichen werden muss.
Hätte die Klage Erfolg hätte das zur Folge, dass die Mieter überhaupt nichts mehr renovieren müssten und nunmehr sogar vom Vermieter der Wohnung die Renovierung bei Bedarf auch während der Mietzeit verlangen könnten.
Kleine Ursache. Riesige nicht einkalkulierte Kosten für die Vermieter. Wen wundert da die Wohnungsnot.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Die Verstärker haben i.d.R. eine Stromaufnahme von max. 5..10 W, ergo kommen dort pro Tag auch maximal 0,12.. 0,24 kWh zusammen, was im Monat dann maximal irgendwas zwischen 3,7 und 7,5 kWh entspricht und bei einem Strompreis von rund 40 ct/kWh dann einem Kostenpunkt von deutlich unter 3 € verursacht. Dafür einen separaten geeichten Zähler einzusetzen oder gar einen separaten Messplatz mit Stromanschluss von Vodafone zu verlangen, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten.

 

Und der Stromverbrauch aus dem Betrieb solcher Geräte - genau wie auch des Multischalters einer Sat-Anlage, eines Glasfaser-Medienwandlers oder der Klingelanlage sind sehr wohl weiterhin über die Position "Hausstrom" umlagefähig -- einzig der Punkt "Kabelgrundgebühr" ist ab dem 01.07. nicht umlagefähig.

 

Davon abgesehen hast du dich als Hauseigentümer verpflichtet, den Strom entsprechend bereitzustellen - mit Stromabschaltung drohen ist also ein klarer Verstoß gegen den geschlossenen Versorgungsvertrag aus der Installation der Kabelanlage an sich.