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Lösung
am 25.10.2022 19:19
Ich habe vor ca. 11 Jahren einen Vertrag mit Kabel BW abgeschlossen. Dazu gehörte ein Humax Receiver mit Videoaufnahmefunktion. Aufgrund von Störungen habe ich um Erneuerung gebeten. Jetzt habe ich den Receiver: HD Recorder iHD PVR C für Kabel BW erhalten. Frage: Kabel BW gibt es seit 2012 nicht mehr und auch dieser Receiver wird nicht mehr gebaut. Hat Vodafone mir hier alte Lagerware geschickt? Darf ich als Kunde nicht erwarten, nach über zehnjähriger Nutzungsdauer ein zeitgemäßes Neugerät als Ersatz zu erhalten?
am 25.10.2022 20:41
@Andreas106 schrieb:
Frage: Kabel BW gibt es seit 2012 nicht mehr und auch dieser Receiver wird nicht mehr gebaut.
Ja und?
@Andreas106 schrieb:
Hat Vodafone mir hier alte Lagerware geschickt?
Möglich - oder ein aufbereitetes Leihgerät, welches von einem anderen Kunden zurückkam...
@Andreas106 schrieb:
Darf ich als Kunde nicht erwarten, nach über zehnjähriger Nutzungsdauer ein zeitgemäßes Neugerät als Ersatz zu erhalten?
Nein, du hast lediglich Anspruch auf ein funktionsfähiges Ersatzgerät - über das Alter des Geräts, ob es Neuware oder aufbereitete Gebrauchtware ist, hast du bei Leihgeräten hingegen keinerlei Einfluss.
Davon abgesehen: Wenn du ein "zeitgemäßes Neugerät" haben willst, müsstest du auch in einen "zeitgemäßen" Vertrag wechseln - wer GigaTV will, muss auch für GigaTV bezahlen, sonst gibt's halt kein GigaTV.
am 26.10.2022 09:52
Der Leihreceiver ist nicht Teil des Vertrags, sondern war bei Vertragsabschluss eine gebuchte Zusatzoption zum Vertrag. Ich danke Dir für deine persönlichen Einschätzungen. Wollte nur klarstellen: Mein Humax war Stand 2012. Mein Ersatzgerät ist jetzt Stand 2010 und bietet einige wesentliche Funktionen der 2012 Version nicht. Schön für Vodafone, dass es Kunden wie dich gibt, die sowas normal und akzeptabel finden. Für das Ausleihen bezahle ich 5 € / Monat, also bisher 600 € / 10 Jahre. Warum sollte ich das für ein Gerät bezahlen, dass auf dem Gebrauchtmarkt für 50 bis 150 € als Eigentum zu erwerben ist? Was immer ich rechtlich für Ansprüche habe, sei dahin gestellt. Mein Kundenvertrauen ist durch diesen Vorgang gegen 0 Prozent gefallen.
am 26.10.2022 10:39
@Andreas106 schrieb:
Der Leihreceiver ist nicht Teil des Vertrags, sondern war bei Vertragsabschluss eine gebuchte Zusatzoption zum Vertrag. Ich danke Dir für deine persönlichen Einschätzungen. Wollte nur klarstellen: Mein Humax war Stand 2012. Mein Ersatzgerät ist jetzt Stand 2010 und bietet einige wesentliche Funktionen der 2012 Version nicht. Schön für Vodafone, dass es Kunden wie dich gibt, die sowas normal und akzeptabel finden.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Gerät im Hauptvertrag oder eine Gerätezusatzoption handelt: Es gibt als Austausch ein Gerät, welches die Funktionen bereitstellt, die im Vertrag bzw. der Option genannt sind -- und das kann halt auch ein Gerät aus der 2010er-Serie sein, wenn die gleiche Funktionalität, die in der Option genannt wird, gegeben ist.
Wenn dir dieses Gerät nicht ausreicht, kannst du jederzeit in einen neuen Vertrag wechseln bzw. die alte Geräteoption kündigen und eine neue Geräteoption zum heutigen Preis abschließen -- nur gibt's halt mit dem alten Vertrag und der alten Option keine Geräte der neuesten Generation "for free".
@Andreas106 schrieb:
Schön für Vodafone, dass es Kunden wie dich gibt, die sowas normal und akzeptabel finden.
Das hat nichts mit "akzeptabel finden" zu tun, sondern das ist schlichtweg Vertragswesen gemäß BGB!
Du hast einen Miet-/Leihvertrag für ein bestimmtes Gerät mit einer bestimmten Ausstattung abgeschlossen - also bekommst du auch nur genau das wieder gestellt, was im Vertrag steht.
@Andreas106 schrieb:
Für das Ausleihen bezahle ich 5 € / Monat, also bisher 600 € / 10 Jahre.
Ja und?
@Andreas106 schrieb:
Warum sollte ich das für ein Gerät bezahlen, dass auf dem Gebrauchtmarkt für 50 bis 150 € als Eigentum zu erwerben ist?
Weil du bei einem Mietvertrag/Leihvertrag jederzeit - auch nach 10 Jahren noch - Ansprüche auf Reparatur / Austausch hast, die bei einem Kaufgerät mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, also spätestens nach 2 Jahren - im Fall von Gebrauchtgeräten z.T. schon nach einem Jahr oder bei Privatkauf sogar komplett ohne, wegfallen.
Oder versuchst du mit dieser Argumentation deinen Vermieter der Wohnung zu überzeugen, dass die Wohnung doch schon längst abbezahlt ist und du daher keine Miete mehr zahlen musst?
@Andreas106 schrieb:
Was immer ich rechtlich für Ansprüche habe, sei dahin gestellt.
Nein, die sind nicht dahin gestellt - sondern genau darum geht es. Du hast einen Vertrag respektive eine Option gebucht, die dir lediglich einen bestimmten Gerätetyp mit einem bestimmten Funktionsumfang zusichert - und diesen hast du jetzt auch wieder nach Austausch bekommen.
Wenn du mehr willst, musst du in einen neuen Vertrag wechseln!
@Andreas106 schrieb:
Mein Kundenvertrauen ist durch diesen Vorgang gegen 0 Prozent gefallen.
Du machst dich gerade eher in aller Öffentlichkeit lächerlich - du forderst nämlich, dass man dir doch gefälligst kostenlos die neueste Gerätegeneration zuschicken soll, für die andere Kunden mehr Geld bezahlen müssen -- und das funktioniert so halt nicht. Wenn du z.B. eine GigaTV-Box willst, wirst du um die entsprechend höheren Kosten der GigaTV-Box nicht drum herum kommen -- gleiches galt aber auch schon die ganzen Jahre bei UM, wenn du auf Horizon hättest wechseln wollen...
am 26.10.2022 12:13
Du wirst zunehmend beleidigend, also nimm Dich jetzt aus dem Gespräch raus. Ende hier für diese Kommentarflut deinerseits. Du siehst die Dinge wie ein Vodafone-Kundenbetreuer. Auch die Kosten meines Altvertrages wurde im Lauf der Jahre deutlich erhöht. Ich bleibe bei meiner Meinung. Meinen Vertrag kennst du nicht, und Vodafone stellt ihn mir auch nicht mehr im Kundencenter zur Verfügung. Mein 12 Jahre altes Ersatzgerät macht mir jetzt schon Probleme am ersten Tag, und hat ggü. einem Neugerät eine stark verkürzte Lebensdauer. Ich habe mit dem Erstgerät 10 Jahre meine Ruhe gehabt und hätte das auch gerne mit dem Ersatzgerät. 55 € für meinen TV Internet Tel Vertrag plus Kabelgebühren über die Mietnebenkosten reicht mir völlig als finanzielle Belastung. Mehr ist das nicht wert.
am 26.10.2022 13:08
Nochmal:
Wenn du ein Gerät einer neueren oder gar der neuesten Generation haben willst, kommst du um einen Vertragswechsel nicht drum herum - mit dem Altvertrag gibt es keine neuen Geräte.
Rechtlich gesehen ist es nunmal so, dass du bei Leihgeräten weder einen Anspruch auf ein Neugerät (selbst der alten Bauart) noch einen Anspruch auf ein Upgrade auf eine neuere Gerätegeneration hast - du bekommst das, was damals vereinbart wurde. Deine "Meinung" spielt dafür keine Rolle, sondern nur der blanke Vertrag, der dir damals auch schwarz auf weiß vorgelegt wurde.
Und nochmal: Auch ich finde es nicht wirklich gut, was VF da abzieht - aber rechtlich gesehen ist es (leider) vollkommen sauber. Denn ich habe gerade die ganze Sache auch erst mit der Sky-Umstellung auf einen 11 Jahre alten HD-DVR hinter mir - statt einem CI+-Modul im SmartTV. Das ist ein ganz anders Downgrade, als bei dir -- nur leider ebenfalls über die Verträge gedeckt. Wenn man etwas neues will, muss man auch bereit sein, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Davon abgesehen: Es kann durchaus sein, dass ein Wechsel auf einen neueren Vertrag in Summe eine Reduzierung der Kosten mit sich bringt, je nachdem, was für Konstellationen im Altvertrag vorliegen. Denn mit den Altverträgen profitierst du i.d.R. nicht von der GigaKombi, die mit Neuverträgen möglich ist - so könnte ein Wechsel beim Internetvertrag auf einen Neuvertrag mit ähnlicher Geschwindigkeit plus GigaTV kostenneutral sein.
am 26.10.2022 13:21
Ein von Vodafone bezahlter Kundenbetreuer könnte das nicht besser erklären als Du.