Garantiefall Abwicklung Smartphone
BZ1975
Daten-Fan
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Hallo Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen,

im Dezember 2021 habe ein Smartphone Pixel4A ohne Vertrag im Vodafone Online Shop gekauft.

Leider hat das Gerät mittlerweile einen Defekt (Touch funktioniert in einem Bereich des Displays nicht).

Wie melde ich die Gewährleistung? Laut Google erst Verkäufer da das Gerät jünger als 12 Monate.

Über die Hotline komme ich nicht weiter da keine Mobilfunknummer oder Kundennummer. Die haben mich in einen Vodafone Shop geschickt, aber auch dort kann mir ohne Vertrags oder Kundennummer nicht geholfen werden. Der Verkäufer meinte meine einzige Wahl ist ein Brief als Kundenbeschwerde an die Vodafone GmbH.

Habe ich gemacht, warte auf eine Antwort.

Die Rechnung mit Bestell- und Rechnungsnummer. habe ich zum Glück, die auf der Rechnung angebene Webseite bringt einen nur zur "normalen" Kunden Hotline.

Fühle mich jetzt als Kunde ziemlich allein gelassen.

Jemand ein ähnliches Problem bzw. Lösung

Vielen Dank

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bitte unterscheide erst einmal sauber zwischen Garantie und Gewährleistung...

 

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und muss vom Händler erbracht werden - dafür gilt die 24 monatige Gewährleistungsfrist bei Neuwaren. Aber Achtung - nur in den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe im Keim vorhanden war (Beweislastumkehr) - nach Ablauf der 6 Monate musst du beweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe im Keim vorhanden war, was notfalls auch heißt, dass ein Gutachten erstellt werden muss.

 

Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Garantiegebers) - diese ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben, sondern erfolgt freiwillig vom Hersteller zu den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen und innerhalb der vom Hersteller festgelegten Zeit. Und da eine Garantie freiwillig ist, kann der Hersteller diese auch zeitlich viel kürzer ansetzen oder bestimmte Teile ausnehmen - er kann sogar gar keine Garantie geben.

 

Und prinzipiell ist es dir überlassen, ob du die Gewährleistung nutzen willst und dich damit an den Verkäufer wendest -oder- ob du die Garantie nutzen willst und dich an den Hersteller wendest. Es ist dabei alleine deine Entscheidung, an wen du dich wendest...

 

Aber Achtung: Gerade bei Ausfall von Teilen des Touch-Displays könnte es durchaus sein, dass hier Fremdeinwirkung vermutet wird - also dass das Gerät einen Sturzschaden hat. In dem Fall würden weder Garantie noch Gewährleistung greifen...

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie nimmt nur leider keinerlei Bezug auf das Problem.

Wie geschriben war das ein Kauf ohne Vertag und ich habe daher nur eine Rechnungs bzw. Bestellnummer.

Sowohl in einem Vodafone Shop als an der Hotline 08001721212 würde mir mitgeteilt das es im System nicht bearbeitet werden kann,

Wie melde ich das Gerät bei Ihnen als defekt, ohne Vodafone Mobilnummer/Kundennummer?

Du bist hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum - auch ich bin "nur" Kunde und habe keinen Einblick in die internen Daten...

 

Allerdings solltest du zuerst klären, ob du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst - dafür wäre dann Vodafone zuständig - ODER - ob du die Herstellergarantie in Anspruch nehmen willst - dafür wäre dann Google dein Ansprechpartner. Nur weil Google irgendwas von 12 Monaten schreibt, heißt dies nicht, dass du dich nicht direkt an Google wenden darfst (ganz davon abgesehen, dass es keine 12-Monats-Frist gibt)...

 

Bei der gesetzlichen Gewährleistung bist du bei dem angegebenen Alter des Geräts jedoch aus der Beweislastumkehr raus, d.h. du musst notfalls per Gutachten nachweisen, dass das Problem bereits bei der Übergabe bestand. Ansonsten kann Vodafone die Gewährleistung verweigern...

 

Und du solltest eigentlich für die Bestellung eine Kundennummer bekommen haben, die auf der Rechnung und auf dem Lieferschein hinterlegt ist.